….sind ja, wie man schon lange weiß, zwei verschiedene paar Schuhe und gerade heute ist das wieder deutlich geworden.
Man mag zu dem Fall Kachelmann stehen wie man will, aber er offenbar ganz deutlich die Schwächen des deutschen Rechtssystems. Er zeigt ganz deutlich, dass ich mir mein Recht „erkaufen“ kann.
Wie schreibt Rechtsanwalt Udo Vetter:
Ein Angeklagter ohne dicke Geldbörse für Sachverständige (und natürlich Anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt – und das auch noch viel schneller. Der Zweifelsgrundsatz ist ein wenig käuflich. Darüber kann man sich durchaus sorgen.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Denn es dürfte doch wohl jedem klar sein, kein „kleiner“ Angeklagter hätte sie jemals diese Rechtsanwälte leisten können, von den Gutachter mal ganz zu schweigen. Niemals hätte sich ein Normalsterblicher aus diesen Anschuldigungen befreien können. Die Staatsanwaltschaft hat in vielen dieser Fälle viel zu oft die Scheuklappen auf und zieht oft überhaupt nicht in Betracht, dass es nicht so gewesen sein könnte wie vom Opfer geschildert. Sicherlich ist es richtig und vollkommen in Ordnung, wenn jemand weg gesperrt wird, der sich diesem Verbrechen schuldig gemacht hat. Aber andererseits kann ein gesundes Misstrauen gegenüber solchen Anschuldigungen nicht schaden. Viel zu oft sind Unschuldige für eine falsche Anschuldigung im Gefängnis gelandet.
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