Bundesjustizministerin Brigitte Zypries will Internet-Provider verpflichten, der Medienindustrie die Namen von Tauschbörsennutzern zu übergeben. Ein auf einer EU-Richtlinie von 2004 basierender Gesetzentwurf wurde heute in Berlin vorgestellt.
Dazu müsse aber „ein gewichtigen Eingriffs“ in die Urheberrechte vorliegen, damit die Verhältnismäßigkeit der Mittel gewahrt bleiben, betonte Zypries. „Nicht jeder kann einen Auskunftsanspruch gegen jede IP-Adresse erhalten“, erklärte die Sozialdemokratin.
So weit so gut, damit könnte man ja noch leben. Doch wie darf ich denn dann diese Aussage deuten?
Michael Haentjes, Vorsitzender der Deutschen Phonoverbände, kommentierte erfreut: „Bisher geben bei Rechtsverstößen im Internet durch Unbekannte, z.B. in so genannten Tauschbörsen, die Provider nur den Staatsanwaltschaften Auskunft über die Identität der Rechtsbrecher. Künftig sollen die Rechteinhaber auch selbst Auskünfte erhalten können.“
Diese Aussage geht doch konträr zu der Ausage von Frau Zypries, dass nicht jeder Auskunft erhalten würde. Das Szenario was sich mir da eröffnet ist doch, dass der Rechteinhaber beim Provider mit einen Stapel IP Adressen auftaucht und von dem Auskunft bekommt, wohlmöglich auch noch per Mail. Wahrscheinlich kontrolliert auch noch nicht mal jemand wo die IP Adressen herstammen.
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