Eben beim stöbern auf Law-Blog einen interressanten Bericht zum Thema Medienrecht gefunden.

Weblogs und Podcasts sind Mediendienste im Sinne des Mediendienste-Staatsvertrages.

Daraus resultiert für mich mal wieder der Schluß, dass Weblogs auf jedenfall der Impressumpflicht unterliegen. Mich betrifft das ja nun nicht gerade, aber ich treffe immer wieder auf Webblogs die kein, oder nur über ein unvollständiges Impressum verfügen.