Das Oberlandesgericht Hamburg hat zwar die Revision des Heise Verlags zurückgewiesen. Andererseits aber die Auflagen des ersten Urteils deutlich reduziert. Danach muss der Forenbetreiber, in diesem Fall Heise, nur dann kontrollieren, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. damit hat sich das Oberlandesgericht weitgehend auf die Bestimmungen des TDG zurück gezogen.
Heise hat noch nicht entschieden wie sie weiter vorgehen wollen. „Man wolle erst die schriftliche Begründung abwarten“.
Zumindestens nach meiner Meinung ein vernünftiges und wirklichkeitsgetreues Urteil. Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, entsteht wieder mehr Rechtsicherheit für Forenbetreiber.
Bezugnehmend auf eine Artikel der Netzeitung
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