…nur manche sind gleicher!
Das Hamburger Landgerichts urteile, dass Dieter Bohlen Polizisten duzen darf. Ein „Normalbürger“ ist in so einem Fall gleich mal mit 500 Euro dabei.
Laut „Morgenpost“ beantragte die Hamburger Staatsanwaltschaft deshalb beim Amtsgericht einen Strafbefehl. Der Amtsrichter weigerte sich offenbar jedoch, den Strafbefehl auszustellen, weil Dieter Bohlen jeden duzt. Die Staatsanwälte beschwerten sich daraufhin beim Landgericht, schreibt die Zeitung. Dann entschied die Große Strafkammer: Dieter Bohlen darf Beamte duzen.
Na prima, dann könnten ja vielleicht die vielen Handwerker auch Polizisten duzen. Denn im Handwerk ist es ja durchaus üblich, dass man sich duzt. Vielleicht sollte da mal jemand Verfassungsbeschwerde einreichen.
Ich glaube bei den Grünen wird sich auch geduzt, wir Roten machen das jedenfalls.
Und vielleicht sind die Richter davon ausgegangen.
Absurd ist das Urteil auf alle Fälle, aber anscheinend gilt für den Dieter eine Extrawurst.
Vielleicht ist die Sache viel subtiler, als wir auf den ersten Blick annehmen? Könnte es nicht sein, dass dem Fakt Rechnung getragen wird, dass eben manche Menschen überfordert sind mit der Unterscheidung zwischen „Du“ und „Sie“? x-P
Nun ja, es kam ja auch gestern im Fernsehen. Demnach ist es so, dass der Dieter nachweisen konnte, dass er alles und jeden duzt. Daraus hat dann das Gericht abgeleitet, dass ihm das zu genehmigen wäre. Weil er es halt immer machen würde.
Und wie sieht es umgekehrt aus? Wir sind auch nicht besser dran…
[Weil er es halt immer machen würde.]
Siehste, dacht ichs mir doch. Er _kann_ gar nicht anders 😀