Am Freitag hat der Bundesrat eine Verordnung des Bundesministeriums für Wirtschaft und Technologie durch gewunken, diese setzt eine Universaldienstrichtlinie der EU sowie die Empfehlung der EU-Kommission in nationales Recht um.

Prinzipiell nichts ungewöhnliches allerdings habe damit die Abgeordneten wieder mal bewiesen, wie weit sie von der Realität entfernt sind.

Ferner dient sie auch der Umsetzung von Artikel 6
Absatz 3 und Artikel 26 der Richtlinie 2002/22/EG des Europäischen Parlamentes und des Rates vom 7. März 2002 über den Universaldienst und Nutzerrechte bei elektronischen Kommunikationsnetzen und –diensten (Universaldienstrichtlinie, ABl. EG L 108 vom 24. April 2002 S. 51) und der Empfehlung der Kommission vom 25. Juli 2003 zur Übermittlung von Angaben zum Anruferstandort in elektronischen Kommunikationsnetzen an um Standortangaben erweiterte Notrufdienste (ABl. EG L 189 vom 29. Juli 2003 S. 49).

Klingt soweit ja nicht so schlimm, beinhaltet aber einen wesentlichen Nachteil. Wenn es so umgesetzt wird wie es dort geschrieben steht, dann entfällt damit die Möglichkeit mit einem Handy ohne aktive SIM-Karte einen Notruf abzusetzen. Denn die Ermittlung des Anruferstandortes geht nur mit aktiver SIM-Karte und damit werden die jahrelangen Aufrufe verschiedenster Organisationen ad absurdum geführt, die dazu aufgerufen haben alte Handys nicht weg zu werfen sondern weiter zu geben und als „Notrufsäulen“ zu nutzen.