Ab 2007 werden dann wohl die Schnüffler der GEZ in unseren Blogs und Forum nach möglichen Gebührensündern suchen.
Die Rechtsanwältin Petra Marwitz, Prozessbevollmächtigte der Verfassungsbeschwerde zur Rundfunkgebühr auf Internet-Rechner hat heute darauf hingewiesen, dass sich aus der Einführung der Rundfunkgebühr auf Internet-Rechner erhebliche datenschutzrechtliche Probleme ergeben dürften.
Die Mitarbeiter der Gebühreneinzugszentrale erhalten nämlich ab 2007 Zugriff auf zahlreiche Daten der Internet-Kommunikation, denn aus diesen Daten könnte sich das Bereithalten eines Internet-PC und damit das Bereithalten eines Rundfunkempfangsgerätes ergeben.
„Für die GEZ wird es daher z. B. interessant, ob eine Person über eine E-Mail-Adresse verfügt, Bankgeschäfte online durchführt oder Online-Shopping betreibt. Die Gebühren-Eintreiber müssen dann nicht mehr im Altpapier nach Fernsehzeitschriften suchen, sondern können z. B. in Internet-Foren nach potentiellen Gebührensündern fahnden“.
Experten haben die neue Vorschrift zwar schon als verfassungswidrig eingestuft. Aber man kann davon ausgehen, dass sie trotzdem umgesetzt wird. Durch diese neue Vorschrift erhält der öffentlich-rechtliche Rundfunk und die Gebühreneinzugszentrale die Befugnis, personenbezogene Daten, entsprechend § 28 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG)) zu erheben, zu verarbeiten und zu nutzen.
Frau Marwitz hat angekündigt, dass sie die europäische Kommission zu diesem Thema um Stellungnahme bitten wird.
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