Ich weiß, es entwickelt sich wohl zu DEM Thema hier im Blog…
Nachdem ich nun schon zum dritten Mal über eine andere Version des Urteils gestolpert bin, werde ich mal versuchen, dass abschließend zu behandeln. Ich beziehe mich jetzt mal nur auf eine Beitrag im R-Archiv, wobei ich ähnliche Beiträge schon auf anderen Seiten gesehen habe.
So wie es scheint, hat Heise wohl nur einen Teil des Urteils veröffentlicht. Denn nachdem was ich jetzt gelesen habe, hat das Gericht mehrfach betont, dass das Urteil nur diesen speziellen Fall beträfe und nicht auf andere Foren verallgemeinert werden kann.
Die Anwendung eines “ erhöhten Haftungsmaßstabes“ von Heise Online ergebe sich aus folgenden Gesichtspunkten:
– Pressähnliches Erzeugnis,
– gewerblich und gewinnorientierter Natur, welches
– durch die geschaffene Möglichkeit, unmittelbar zum Artikel zu kommentieren
– ein besonderes Publikum anlocken würde.
Da es dem beklagten Verlag bekannt sei, dass Artikel über die Klägerin zu derartigen Reaktionen der Leserschaft führe, habe er die Pflicht solche Reaktionen künftig zu verhindern.
Eine Verhinderung sei dem beklagten Verlag zumutbar, da er entweder bei solchen Artikeln die „Artikelkommentierungsfunktion“ sperren oder aber die Beiträge auf rechtswidrige Inhalte prüfen könne.
R-Archiv
Nun ja, wenn das der Wirklichkeit entspricht, dann wirft das natürlich ein ganz anderes Licht auf die Geschichte. Damit wären zumindestens die privaten Anbieter von Foren oder Weblogs außen vor und sie könnten Aufatmen. Wobei ich das noch mit Vorsicht genießen werde. Denn der deutschen Rechtsprechung traue ich nur so weit, wie ich sie sehen kann. Das Thema wird uns aber mit Sicherheit noch eine ganze Weile beschäftigen und vielleicht hält die Geschichte noch ein paar Überraschungen für uns bereit.
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