"Think different"....eigene Gedanken um dies und das

Wo bleibt eigentlich der allgemeine Aufschrei???

Eigentlich wird doch jede noch so kleine „Sau“ durch „Kleinbloggersdorf“ getrieben. Aber von der Beihilfe zum „staatlichen Mord“ habe ich noch nicht viel gelesen. Warum wird nicht darüber berichtet, dass für die Exekutive der Bundesrepublik Deutschland die Verfolgung wegen Homosexualität nicht asylrelevant ist.

Ich bin schon vor mehreren Tagen einen Bericht über eine junge Frau gelesen, nennen wir sie mal Jasmin. Sie ist 31 Jahre alt, Iranerin und lesbisch. Eigentlich sollte man meinen, dass das es heutzutage kein Problem ist lesbisch zu sein. Wäre es auch nicht, wenn sie nicht Iranerin wäre. Aber so hat sie ein großes Problem. Im Iran ist Homosexualität nämlich verboten und wird im ungünstigsten Fall mit dem Tode bestraft. So dürfte auch Jasmin nach ihrer Rückkehr in den Iran verhaftet und dem Scharfrichter übergeben werden. .
Nun hat sie aber ein noch größeres Problem, denn ihr Asylantrag ist nämlich abgelehnt worden. Deutsche Beamte sind der Meinung, dass sie überhaupt nicht homosexuell ist. Wie sie zu diesere bahnbrechenden Erkenntnis kommen ist genau so banal wie einfach. Ein Beamter der deutschen Botschaft in Teheran hat die Mutter befragt und nun glauben die Beamten der Aussage der verängstigten Mutter mehr als Jasmin. Die Verneinung der Homosexualität ist aber nicht weiter verwunderlich, denn da auf Homosexualität im Iran die Todesstrafe stehe und zudem auch die Familien Homosexueller gefährdet ist, ist die Antwort natürlich nicht weiter verwunderlich.
Das sie abgeschoben wird, dürfte im Moment, ziemlich sicher sein. Denn nicht nur das Bundesamtes für Migration und Flüchtlinge sondern auch das zuständige Verwaltungsgericht in Berlin hat die Ablehnung ihres Asylantrages bestätigt. Die Berliner sind dabei allerdings nicht allein. In der Vergangenheit sind auch Verwaltungsgericht in Düsseldorf und Oldenburg in ähnlich Fällen zu fast identischen Urteilen gekommen. Immerhin plant man die Abschiebung in die Türkei. Warum in die Türkei erschließt sich mir nicht. Vermutlich will man anderen den „schwarzen Peter“ zuschieben. In Berlin könnte man sich ja im Falle der Weiterleitung in den Iran dann die „Hände in Unschuld“ waschen.
Wieso deutsche Richter zu solchen Urteilen kommen kann nicht nachvollzogen werden denn bereits die Genfer Flüchtlingskonvention von 1951 verpflichtet die Unterzeichnerstaaten, Flüchtlinge zu schützen, die wegen ihrer sexuellen Orientierung verfolgt werden. Die Flüchtlingsorganisation der UNO, hat im Jahre 2002 noch einmal dringend gebeten, in diesem Sinne zu entscheiden. Daraufhin hat auch die Europäische Union ihre Mitgliedsstaaten an die Einhaltung dieses Standards erinnert. Nicht zuletzt wurde in das deutsche Zuwanderungsgesetz vom 1. Januar 2005 eine entsprechende Selbstverpflichtung geschrieben. Wieso sich also deutsche Beamte und Richter über diese Vorgaben hinweg setzten kann sich mir nicht erschließen.
Allerdings zeigte sich die Bundesregierung bisher auch nicht Willens eine abschließende und vor allen Dingen bindende rechtliche Grundlage zu schaffen. Dass sie das bis heute nicht gemacht hat, macht die juristische Skandalentscheidung gegen das Asylbegehren der lesbischen Iranerin Jasmin K. zu einem politischen Vergehen.

6 Kommentare

  1. Esther

    Ach Wolf, Du stellst Fragen. Ist denn in diesen Dingen wirklich irgendetwas logisch oder dann noch gerecht? Wird in diesen Bereichen überhaupt menschlich in Ordnung gehandelt. Ich bezweifle es. Das ist doch bei uns in der Schweiz nicht anders. Wir haben auch Fälle, die man nicht verstehen kann. Da werden Menschen abgeschoben und ausgeschafft, die rechtschaffen lebten und sich bemühten und sie stehen vor den Scherben und wissen, dass sie nicht überleben werden, wenn sie tatsächlich in ihr Land gebracht werden. Und doch werden Formulierungen gefunden, die das bestreiten. Andere können bleiben, bei denen man sich ernsthaft fragt, wie das kommen kann. Ich versteh das alles schon lange nicht mehr. In meinem nahen Umfeld setze ich mich mit den Mitteln, die ich habe, ein. Im Grossen bin ich hilflos. Konventionen und Menschenrechte? Ja, sie wären vorhanden. Eigentlich.

  2. Martina

    Datenbanktechnisch ist ein automatischer Trackback nicht möglich. Deshalb nun mein „händischer“:
    http://www.martina-kausch.de/index.php?/archives/3107-Anne-Will-und-der-Iran.html

  3. eule70

    Es ist entsetzlich!
    Ich höre zum ersten Mal was davon. Kannst Du sagen, in welcher Stadt bzw. im Zuständigkeitsbereich welcher Ausländerbehörde und welcher Gerichte sie sich befindet?
    Ihre Eltern halten noch an der Aussage, sie sei hetero, fest, und laut Martina Kausch ist sie bereits im Iran in Abwesenheit zum Tode verurteilt? Oder ist das eine andere?

  4. Wolf

    Es geht um die gleiche Frau. Es ist nur so, das verschiedene Medien verschiedene Informationen verbreiten und da ich nicht sagen kann wer denn nun Recht hat, habe ich mich auf die vorsichtigere Aussage verlegt.

  5. Martina

    Eule, ich meine, dass ich in meinem Text einen Link zu der Quelle hatte / habe. Da ich mir aber mein System so richtig schön zerschossen habe (Datenbank lebt noch!), musste ich erstmal meinen Blog per htaccess abschalten.

    Wahrscheinlich werde ich mich morgen oder am WOchenende darum kümmern können, wenn ich nicht auf Kometenjagd bin. (Will den Holmes 17P vor die Linse bekommen – wenn endlich mal die scheiß Wolken weg sind!)

  6. Martina

    Nur eines: im Iran wird Homosexualität offensichtlich mit dem Tode bestraft, wenn man die G**gle-Suchmaschine anwirft und nach „Todesstrafe +Iran +Homosexualität“ sucht.

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