….sind ja, wie man schon lange weiß, zwei verschiedene paar Schuhe und gerade heute ist das wieder deutlich geworden.
Man mag zu dem Fall Kachelmann stehen wie man will, aber er offenbar ganz deutlich die Schwächen des deutschen Rechtssystems. Er zeigt ganz deutlich, dass ich mir mein Recht „erkaufen“ kann.
Wie schreibt Rechtsanwalt Udo Vetter:
Ein Angeklagter ohne dicke Geldbörse für Sachverständige (und natürlich Anwälte), das ist leider zu konstatieren, hätte sich wahrscheinlich ein ungünstigeres Urteil als Kachelmann abgeholt – und das auch noch viel schneller. Der Zweifelsgrundsatz ist ein wenig käuflich. Darüber kann man sich durchaus sorgen.
Dem ist eigentlich nichts hinzuzufügen. Denn es dürfte doch wohl jedem klar sein, kein „kleiner“ Angeklagter hätte sie jemals diese Rechtsanwälte leisten können, von den Gutachter mal ganz zu schweigen. Niemals hätte sich ein Normalsterblicher aus diesen Anschuldigungen befreien können. Die Staatsanwaltschaft hat in vielen dieser Fälle viel zu oft die Scheuklappen auf und zieht oft überhaupt nicht in Betracht, dass es nicht so gewesen sein könnte wie vom Opfer geschildert. Sicherlich ist es richtig und vollkommen in Ordnung, wenn jemand weg gesperrt wird, der sich diesem Verbrechen schuldig gemacht hat. Aber andererseits kann ein gesundes Misstrauen gegenüber solchen Anschuldigungen nicht schaden. Viel zu oft sind Unschuldige für eine falsche Anschuldigung im Gefängnis gelandet.
Ich bin beim Fall Kachelmann total gespalten. Seine Ex hat ja einiges von dem zurück genommen, was sie ihm mal vorgeworfen hatte. Da frage ich mich, kann man so einer Frau in den übrigen Punkten glauben? Ganz unschuldig halte ich Kachelmann aber auch nicht … denn niemand klagt doch jemanden der Vergewaltigung an, wenn nicht irgendwie etwas Wahres dran ist.
Ich enthalte mich also der Meinung darüber. Das ist sonst nicht meine Art, aber in diesem Fall kann ich nicht anders.
Was jedoch das Finanzielle angeht, da hast du 100%ig recht. Ein „Kleiner“ wäre wahrscheinlich verurteilt worden, weil er nur mit einem 08/15-Anwalt hätte aufwarten können.
Ich kann ja nur das beurteilen was in den Medien zu lesen war und dabei meine ich seriöse Medien und irgendwie hatte ich nicht sehr den Eindruck eines unvoreingenommen Gerichts, man hätte ihn wohl wirklich liebend gerne verurteilt. Ob er wirklich, oder ob sie nun etwas falsches Behauptet hat, wird wohl niemals heraus kommen. Selbst wenn in Berufung gegangen wird, beide werden bei ihren Behauptungen bleiben und wenn nicht wirklich noch jemand vom Himmel fällt der im Schrank oder auf dem Fenstersims gesessen hat, dann wird man keinem von beiden etwas beweisen können.