Ich möchte den Fall Tauss zum Aufhänger nehmen und ein paar meiner Gedanken nieder zu schreiben.
Ich finde es doch sehr bedenklich, dass hier wieder mal die elementarsten Grundrechte des Menschen mit Füßen getreten werden. Bisher glaubte dachte ich immer, dass die Unschuldsvermutung als eines der Grundprinzipien eines rechtsstaatlichen Strafverfahrens gilt und das schon seit ziemlich vielen Jahren. Steht nicht sogar in Art. 6 Abs. 2 der Europäischen Menschenrechtskonvention (EMRK):
„Jede Person, die einer Straftat angeklagt ist, gilt bis zum gesetzlichen Beweis ihrer Schuld als unschuldig.“
In sofern in das was im Moment in den Medien abgeht weit jenseits des geltenden Rechts und des guten Geschmacks. Aber vermutlich sind hier wieder die willfähigen Medien am Arbeiten, um den Boden für einen politischen Schauprozess zu ebnen.
Es ist allerdings vollkommen klar und richtig, sollte er tasächlich diesem „Hobby“ frönen, dass er die ganze Härte des Gesetzes zu spüren bekommt.
Sollten allerdings die gefundenen Bilder tatsächlich nur ein Teil seiner Arbeit gewesen sein, wird er es kaum beweisen können. In diesem Fall wäre es ganz interessant, ob man die gesamte Mannschaft der Schlapphüte auch unter Terrorismusverdacht stellt. Denn hypothetisch gedacht habe die ja schließlich im Rahmen ihrer Ermittlungen rechtswidrigen Daten gespeichert. Ich möchte nicht wissen, wie viele Bauanleitungen für Bomben auf den Rechnern der Ermittlungsbehörden gespeichert sind
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