Gerade im „law blog“ darauf aufmerksam geworden und mittlerweile durch Heise selbst bestätigt bekommen. In diesem Fall geht es zwar speziell um das Heiseforum. Allerdings kann man das Urteil, wenn es denn Bestand hat, auf alle anderen Foren ausdehnen.

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Heise.de

Wir sind allerdings alle gespannt auf die Urteilsbegründung, denn laut „law blog“ steht im § 11 der Teledienstgesetzes eigentlich genau das Gegenteil. Falls das Urteil als bestätigt wird, dürfte das das Ende von etlichen Foren bedeuten. Denn es kann wohl kaum jemand alles Einträge vor der Veröffenlichung kontrollieren.
Ich weiß ja, dass die Richter in ihren Entscheidungen unabhängig sind. Allerdings dachte ich eigentlich, dass sich diese Freiheit auf den Rahmen beschränkt, den bestehende Gesetze vorgeben. Wenn also tatsächlich im §11 genau dass Gegenteil von dem steht, was jetzt in diesem Urteil verkündet wurde, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.