"Think different"....eigene Gedanken um dies und das

Betreiber haftet fürs Forum

Gerade im „law blog“ darauf aufmerksam geworden und mittlerweile durch Heise selbst bestätigt bekommen. In diesem Fall geht es zwar speziell um das Heiseforum. Allerdings kann man das Urteil, wenn es denn Bestand hat, auf alle anderen Foren ausdehnen.

Das Hamburger Landgericht hat eine einstweilige Verfügung bestätigt, nach der es heise online verboten ist, Forenbeiträge zu verbreiten, in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören. Der Heise Zeitschriften Verlag wird damit faktisch gezwungen, sämtliche Beiträge zu den Diskussionsforen im Vorhinein auf diesen Rechtsverstoß hin zu überprüfen. Das Urteil (Az. 324 O 721/05) dürfte gravierende Auswirkungen auf den Betrieb von Webforen und vergleichbaren Diensten haben.

Heise.de

Wir sind allerdings alle gespannt auf die Urteilsbegründung, denn laut „law blog“ steht im § 11 der Teledienstgesetzes eigentlich genau das Gegenteil. Falls das Urteil als bestätigt wird, dürfte das das Ende von etlichen Foren bedeuten. Denn es kann wohl kaum jemand alles Einträge vor der Veröffenlichung kontrollieren.
Ich weiß ja, dass die Richter in ihren Entscheidungen unabhängig sind. Allerdings dachte ich eigentlich, dass sich diese Freiheit auf den Rahmen beschränkt, den bestehende Gesetze vorgeben. Wenn also tatsächlich im §11 genau dass Gegenteil von dem steht, was jetzt in diesem Urteil verkündet wurde, dann verstehe ich die Welt nicht mehr.

4 Kommentare

  1. Ingrid

    Ja, klar – super! Und wenn wir dann alle Foren eingestampft haben, dann gehn wir doch glatt noch zu den Providern. Denn die dürfen schon gar nicht irgendwelche Webseiten veröffentlichen lassen, ohne sie vorher auf den Inhalt geprüft zu haben. Am besten gleich mit Anwalt, damits auch wirklich passt.
    Ja, wo kämen wir denn da hin, wenn jeder im Internet seine Meinung sagen dürfte?
    [/scharfe ironie aus]
    Im gegenständlichen Urteil gehts um eine bestimmte Handlung

    in denen dazu aufgerufen wird, durch den massenhaften Download eines Programms den Server-Betrieb eines Unternehmens zu stören.

    Zugegeben, Geschäftsschädigung ist nun mal ein strafbarer Tatbestand. Nur dürfte der Richter in diesem Fall wenig Ahnung oder gar Praxis im Internet haben, oder der gegnerische Anwalt war einfach besser. Denn wie bisher veröfffentlicht „in angemessener Zeit zu löschen“ – das kann man jedem kleinen Moderator auch schon zumuten. Aber vorher ausnahmslos alle Beiträge zu prüfen? Sollte das die neue Existenzgründungswelle bei Euch sein? [nochmal eine Chilli-Schote daneben gelegt]

    Hmm, irgendwie ist heute der Tag der juristischen Horrormeldungen….. 🙁 Ob das wohl auch mit dem Advent zusammenhängt?

  2. Wolf

    Bisher war es so, dass man 24 bis 48 Stunden Zeit hatte, nach Kenntnisnahme, den Beitrag zu löschen. Das ist übrigens so, in einem anderen Fall vom Amtsgericht Winsen, festgestellt worden. Kann man bei Intern.de nachlesen.

    Ich zitiere übrigens mal ganz „dreist“ aus dem § 11 des Teledienstgesetz.

    Diensteanbieter sind für fremde Informationen, die sie für einen Nutzer speichern, nicht verantwortlich, sofern

    1. sie keine Kenntnis von der rechtswidrigen Handlung oder der Information haben und ihnen im Falle von Schadensersatzansprüchen auch keine Tatsachen oder Umstände bekannt sind, aus denen die rechtswidrige Handlung oder die Information offensichtlich wird, oder

    2. sie unverzüglich tätig geworden sind, um die Information zu entfernen oder den Zugang zu ihr zu sperren, sobald sie diese Kenntnis erlangt haben.

    Satz 1 findet keine Anwendung, wenn der Nutzer dem Diensteanbieter untersteht oder von ihm beaufsichtigt wird.

  3. tina

    Was soll ich da noch kommentieren… die Chili-Schoten sind mir irgendwie fast ausgegangen, für den Moment. 🙂
    Es geht wohl doch im Großen und Ganzen darum, das Internet wieder zu verkleinern… 🙂 Oder so… Mal abgesehen vom „gläsernen Menschen“.
    Einfach zu schnelle Information und man kann Leute dann so schlecht für dumm verkaufen…
    Denn mit dem Internet wird es gleichzeitig sowohl eben recht schwierig, Macht und Kontrolle auszuüben, als auch leichter, wie mans halt sieht.
    Stimmt eben alles hinten und vorn nicht. Und oben drüber steht: Der Mensch steht im Mittelpunkt.
    Wäre nur noch zu definieren, wo der wohl sein könnte, der Mittelpunkt… 🙂
    Wenn es wenigstens einheitliche Rechtsprechung gäbe. aber so kann jeder Richter nach seinem empfinden und Wissensstand sein Urteil sprechen. Ich weiß nicht, ich empfinde das nicht grad als förderlich, ohne irgenedwem etwas Böses unterstellen zu wollen. Ich möchte heutzutage auch kein Richter sein, ginge gar nicht, weil ich alle diese Gesetze und Richtlinien und so weiter für überflüssig halte, natürlich vorausschauend… :-))

  4. Wolf

    Ich kann es aber irgendwie nicht verstehen, der § 11 ist doch eindeutig. Das ist noch nicht mal das übliche Beamtendeutsch. Das ist so klar und deutlich, dass kann man nicht interpretieren. Ich verstehe es einfach nicht.

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