Nicht das Björn vom Shopblogger seit gestern ein „Sträußchen“ mit dem Sozialgericht in Bremen ausficht, nun liegt auch noch der Werbeblogger mit dem ManagerVater einer „Laufstegschönheit“ im Clinch. Der Vater bemängelt die Nennung des Namens besagter „Laufstegschönheit“
Ich erlaube mir hier mal die erste Mail zu zitieren:

Guten Tag,
da der Name H….. K….. gesetzlich geschützt ist (R) und TM, bitte ich Sie den Namen aus Ihrer URL zu entfernen und die Werbung mit dem Namen H….. K…. einzustellen. Als Termin hiefür habe ich mir den 2. Januar 2006 Notiert.
Ich bitte um Ihr Verständnis.
mfg
Günther K….

Was glauben diese Herrschaften eingentlich wie wichtig sie sind? Oder sollten sie Angst haben, dass der Bekanntheitsgrad sinkt und durch solche Sachen wollen sie im Gespräch bleiben?
Meiner Meinung nach dürfte es nahezu gleich sein, ob Patrick den Namen der „guten“ Frau nennt oder ob in China ein Sack Reis umfällt. Wobei die Wahrscheinlichkeit größer ist, dass es mehr Leute interressiert, dass der Reissack umgefallen ist. Weiterlesen