"Think different"....eigene Gedanken um dies und das

Tag: 9. April 2006

Pfui! Jugendhilfe greift Niedriglohn an

Die Überschrift habe ich mir aus unserem Sonntagsblatt ausgeborgt.
Sonst habe ich es ja nicht so mit dem Blättchen, aber heute haben sie ein Thema auf der ersten Seite, da konnte nicht anders, das muß ich hier veröffentlichen.

Es geht um Peter (Name geändert). Peter leidet an einer Kontakt- und Kommunikationsstörung und wohnt seit kurzem in einer sozialen Einrichtung um ihm eine „stationäre Eingliederungshilfe“ angedeien zu lassen. Aus diesem Grund ist das Amt für soziale Dienste laut Sozialgesetzbuch verpflichtet, eine „Überprüfung der Kostenbeitragspflicht“ durchzuführen.
So weit so gut, das ist ja noch alles in Ordnug und nachvollziehbar. Nun kommen wir aber zu dem Ergebnis dieser Untersuchung. Dazu sei gesagt, dass der volljährige junge Mann über keinerlei Vermögen verfügt und seine Eltern auch schon zu der Deckung der Kosten der Unterbringung beitragen müssen. Nun also zu den Berechnungen des Amtes.
Der Junge Mann darf nach den Berechnungen 27,5 Prozent seines Einkommens behalten. 72,5 Prozent werden ihm abgezogen. Das sind genau 169,50 Euro, behalten darf er 64,50 Euro. Nun kommen aber auch noch Vorderungen des Amtes auf ihn zu. Denn während das Amt gerechnet hat, sind Rückstände in Höhe von 234 Euro aufgelaufen, diese wurden nun vom Amt eingefordert. Stellt sich die Frage, wie soll man denn von 64,50 Euro auch noch die Schulden abbezahlen?
Peter arbeitet in einer Einrichtung der Lebenshilfe und verdient 144 Euro, diese werde durch weitere Bezüge auf 181,50 Euro aufgestockt. Theoretisch würde Peter eigentlich 234 Euro verdienen, aber 52,50 Euro werden schon einbehalten, weil er ja in einem Wohnheim wohnt. Da das Amt für soziale Dienste seine Ansprüche (117 Euro) zusätzlich auch noch geltend macht bleiben also besagte 64,50 Euro übrig. Von dieser „riesen“ Summe muß er alle Dinge des täglichen Bedarfs bestreiten. Selbst Gardinen, Teppich und Lampen mußte er beim Einzug selber beschaffen.
Selbst das Geburtstagsgeschenk wurde vom persönlichen „Guthaben“ abgezogen. Damit dürfte es ziemlich illusorisch sein, dass er sich jemals etwas außer der Reihe leisten kann. Anscheinend ist man bei dem Gesetzgeber der Meinung, dass es vollkommen ausreicht, wenn man etwas zu Essen und ein Dach über dem Kopf hat. Wo allerdings Bekleidung und Zerstreuung herkommen sollen, dass interessiert anscheind niemanden. Hier ist ein gesundes Maß der Dinge anscheinend vollkommen verloren gegangen. Übrigens würde Peter mehr Geld behalten dürfen, wenn anstatt der Jugendhilfe die Sozialhilfe zuständig wäre.
Mein Resume aus der Geschichte …. Deutschland ist mal wieder zum Kotzen!

Ich beziehe mich hier auf einen Artikel des „Harzer Panorama am Sonntag“ vom 09. April 2006.
Ich habe die Behauptungen und Geldsummen nicht selber nachprüfen könne, da mir als „normalen“ Bürger leider der Zugang zu den Quellen fehlt.

Noch ein Todesfall

Meine Autobatterie ist anscheinend „mausetot“. Nach der ganzen Nacht am Ladegerät mußte ich heute Morgen den Wagen doch noch fremdstarten. Selbst nach einen Fahrt durch dichtes Schneetreiben im Harz startete der Wagen nicht durch die Kraft der Batterie. Ich habe beim Startversuch natürlich intelligenterweise an einer abschüssigen Straße gestanden, ich brauchte den Wagen dann nur rollen lassen um ihn wieder in Gang zu bekommen.
Da ich morgen eh bei ATU bin, werde ich mir von dort gleich eine neuen Batterie mitbringen. 79 Euro wollen sie für eine Neue haben. Zum Glück ist in meinem Auto eine Batterie in Normgröße verbaut. Denn die Spezialbauformen kosten richtig Geld.

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