Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) will Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einlegen.

Das ist ja nichts besonderes, dass jemand Verfassungsbeschwerde einlegen will, das passiert heutzutage ja fast täglich….auch eine Geschichte, die in der letzten Zeit inflationär zugenommen hat. Aber Herr Hirsch seine Begründung finde ich so interessant….

Das Gesetz ist ein entscheidender Bruch mit der bisherigen Maxime des Datenschutzes, so wenig Daten wie möglich zu speichern. Die Abgeordneten hätten zum wiederholten Male „im parlamentarischen Blindflug“ ein Gesetz beschlossen, dessen Tragweite sie angesichts der zu kurzen Beratungen im Plenum gar nicht überblicken könnten.

Die Bezeichnung „parlamentarischen Blindflug“ finde ich klasse. Das muss man sich unbedingt merken.