Eigentlich wird doch jede noch so kleine „Sau“ durch „Kleinbloggersdorf“ getrieben. Aber von der Beihilfe zum „staatlichen Mord“ habe ich noch nicht viel gelesen. Warum wird nicht darüber berichtet, dass für die Exekutive der Bundesrepublik Deutschland die Verfolgung wegen Homosexualität nicht asylrelevant ist.
Ich bin schon vor mehreren Tagen einen Bericht über eine junge Frau gelesen, nennen wir sie mal Jasmin. Sie ist 31 Jahre alt, Iranerin und lesbisch. Eigentlich sollte man meinen, dass das es heutzutage kein Problem ist lesbisch zu sein. Wäre es auch nicht, wenn sie nicht Iranerin wäre. Aber so hat sie ein großes Problem. Im Iran ist Homosexualität nämlich verboten und wird im ungünstigsten Fall mit dem Tode bestraft. So dürfte auch Jasmin nach ihrer Rückkehr in den Iran verhaftet und dem Scharfrichter übergeben werden. . Weiterlesen
Neueste Kommentare