Der ehemalige Bundestagsvizepräsident Burkhard Hirsch (FDP) will Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung einlegen.
Das ist ja nichts besonderes, dass jemand Verfassungsbeschwerde einlegen will, das passiert heutzutage ja fast täglich….auch eine Geschichte, die in der letzten Zeit inflationär zugenommen hat. Aber Herr Hirsch seine Begründung finde ich so interessant….
Das Gesetz ist ein entscheidender Bruch mit der bisherigen Maxime des Datenschutzes, so wenig Daten wie möglich zu speichern. Die Abgeordneten hätten zum wiederholten Male „im parlamentarischen Blindflug“ ein Gesetz beschlossen, dessen Tragweite sie angesichts der zu kurzen Beratungen im Plenum gar nicht überblicken könnten.
Die Bezeichnung „parlamentarischen Blindflug“ finde ich klasse. Das muss man sich unbedingt merken.
stimmt, klasse formulierung, vor allem wenn mensch sich die konsequenzen eines blindflugs von nicht flugfähigen vorstellt, in dem flugzeug möchte ich nicht sitzen, nur leider sitzen wir alle im parlamentarischen…
Und dieser Blindflug kommt doch sehr oft vor. Abgeordnete, selbst wenn sie sich auf bestimmte Ausschüsse spezialisiert haben, können doch gar nicht alles durchblicken. Und die Regierungsbeamten werden sich hüten, ihnen mehr zu erläutern als unbedingt nötig. Übrigens, oft wissen ja nicht mal die Minister, was sie da eigentlich machen, und verlassen sich auf Beamte, die u.U. ganz andere Loyalitäten haben.
Ja, die Formulierung ist wirklich klasse. Schade ist halt nur, dass viele Abgeordnete erst nach ihrer Abgeordnetentätigkeit bemerken, dass sie nie den Durchblick hatten