Wenn im nächsten Jahr die neue Internetgesetze in Kraft treten werden sich einiger Blogger umstellen müssen.
Im Prinzip werden die Weblogs ab 2007 den professionellen Medien gleichgestellt. Zu mindestens wenn es darum geht, was man beachten muss. Den Presseausweis werden wir also nicht bekommen.
Aber diejenigen, die sich bisher vor dem Impressum gedrückt haben, werden sich umstellen müssen. Bisher waren ja selbst Rechtsanwälte der Meinung, dass rein private Webseiten und Weblogs kein Impressum benötigen. Aber das dürfte sich ab 2007 ändern. denn das neue Recht trennt nicht mehr zwischen „kleinen“ und „großen“ Medien. Wer im Internet Texte, Videos oder Audio-Dateien anbietet, muss sich nach denselben Vorschriften richten, die auch für professionelle Online-Medien gelten – egal, ob er nun ein großes News-Portal betreibt oder ein kleines Blog. Nach der Reform gelten auch die Internetseiten, die bisher nur unter das eher lockere „Teledienstegesetz“ fielen, als Telemedien – und müssen damit die gleichen Vorschriften beachten wie die „großen“ News-Portale. Damit sind die Blogger, zumindest rechtlich gesehen, den Großen News-Portalen gleichgestellt.
Bisher war die Frage ja stark umstritten, ob wir ein Impressum haben müssen oder nicht. Im Moment kann ja noch darüber gestritten werden, ob wir als Tele- oder Mediendienst ein zu ordnen sind. Das neue Gesetzt unterscheidet hierbei nicht mehr, es herrscht allgemeine Impressumpflicht. Eine Ausnahme besteht nur für Angebote, die „ausschließlich persönlichen oder familiären Zielen“ dienen. Das dürfte kaum auf Weblogs zu treffen, denn die sollen ja auch von Fremden gelesen werden.
Reinhold Albert, Vorsitzender der Direktorenkonferenz der Landesmedienanstalten (DLM), erklärt die Hintergründe:
Nach den neuen Telemediengesetzen werden die Betreiber von Internetseiten bestimmte „journalistische Sorgfaltspflichten“ beachten müssen. Dabei werden aber nicht alle Blogs und Podcasts gleich behandelt. Der neue Staatsvertrag über Rundfunk und Telemedien gilt für alle Telemedien, also grundsätzlich auch für Blogs und Podcasts. Das Gesetz unterscheidet aber zwischen solchen Telemedien, die journalistisch-redaktionell gestaltet sind, und solchen, auf die dies nicht zutrifft. Bestimmte Mediendienste, wie etwa ein journalistisch anmutendes Nachrichtenblog, haben dann den anerkannten journalistischen Grundsätzen zu folgen. Zum Beispiel müssten die Nachrichten vor ihrer Verbreitung auf Inhalt, Herkunft und Wahrheit vom Anbieter geprüft werden.
In wie weit dabei die Grenze gezogen werden muss, wird sicherlich bald vor einem deutschen Gericht geklärt werden.
Eine weitere Neuerung dürfte auf diejenigen zu kommen, die Werbung in ihren Weblogs haben, denn auch hier gelten dann die Regeln wie für die Großen Portale.
Wer Werbung macht, der muss das entsprechend kennzeichnen, z.B. durch das Wort „Anzeige“ über den entsprechenden Blog-Einträgen. Wer das nicht tut, der muss mit dem Risiko leben, abgemahnt zu werden; nicht nur von anderen Webmastern, sondern auch von Werbeagenturen und den Konkurrenten der beworbenen Produkte.
Rechtsanwalt Martin Bahr
Denn mal hin meine liebe Nachbarn. Mich trifft das Ganze nur in sofern, dass ich betreffenden Gesetze im Impressum ändern muss. Denn ich habe und werde keine Werbung schalten und ich habe von Anfang an ein Impressum. Denn ich konnte schon immer der Meinung einiger Rechtsanwälten nicht folgen, die der Meinug waren, dass ein kleiner privater Blogger oder Webseitenbesitzer kein Impressum benötigt.
Bezugnehmend auf einen Artikel auf Telepolis
Bereits vor längerer Zeit habe ich mal gelesen, dass für Blogs durchaus der Mediendienststaatsvertrag gilt.
Ich hatte für mich entschieden, dass er auch für mein Blog gilt und wie ich bei Dir sehen kann, hast Du beide genommen.
Die Impressumpflicht war in meinen Augen eigentlich auch schon geklärt, da ja ein Blog regelmäßig geändert wird und somit eine geschäftsmäßige Tätigkeit vorliegt.
Der Mediendienststaatsvertrag hat noch einen Vorteil, du darfst dich eigentlich alle Rechte eines Journalisten einfordern.
Nachteil, du bist bei falschen Beiträgen zu einer Richtigstellung verpflichtet.
Die Pflicht zur Richtigstellung ist in meinem Augen das kleiner Übel. Denn eine Abmahnung wegen nicht vorhandenes Impressum ist neben viel Ärger auch ziemlich teuer…..und das muss ich mir nicht antun.
Im übrigen bekäme damit die Aktion „Bloggerausweis“ vom Weltherrscher eine ganz neue Perspektive.. 😉
Tja, im Grunde sollten wir den offiziellen Presseausweis beantragen.
So neu ist die Impressumspflicht ja nicht. Auch für private Webseiten seit 2001 durch den Mediendienststaatsvertrag geregelt.
Ich habe das von Anfang an berücksichtigt um möglichen Abmahnungen zu entgehen.
Da bin ich mal gespannt, wie es die Bloganbieter dann umsetzen. Eigentlich müsste diese dann einen Nachweis fordern um die Identität des Blogers bzw. „Journalist“.
Im Prinzip ja, denn sie müssen ja nachweisen wer sich sich hinter dem Account verbirgt.