"Think different"....eigene Gedanken um dies und das

Kategorie: Internet (Seite 9 von 11)

Lustig sind sie ja

Irgendwie sind die Herrschaften bei Symantec ja lustig.
Nicht nur, dass das Update der Antivirendatenbank vom 15.03.2006 die Einwahl der AOL-User blockiert, das kann ja mal passieren. Aber immerhin ist ihnen ja aufgefallen, dass man ohne Internetzugang nicht das fehlerbereinigte Update herunterladen kann. Aus diesem Grund haben sie einen Workaround veröffentlicht wie man trotzdem ins Netz kommt.
Allerdings stelle ich mir die Frage, wie erfahre ich ohne Internet von dem Workaround? Schickt Symantec seinen Kunden eine Brieftaube?

“Deutsche” Suchmaschinen zeigen indizierte Internetadressen nicht mehr an

Ich habe das „deutsche“ in der Überschrift deswegen in Anführungszeichen gesetzt, weil es ja im Grunde nur ganz wenige deutsche Suchmaschinen gibt und viele von denen, um die es hier geht, sind doch nur Ableger einer amerikanischen Suchmaschine. Zu den ersten Mitgliedern dieser Selbstkontrolle gehören AOL Deutschland, Google Deutschland, Lycos Europe, MSN Deutschland, T-info, T-Online und Yahoo Deutschland.
Nun aber zum Thema, zukünftig findet man über die großen deutschen Suchmaschinen keine Links mehr zu Internetangeboten auf, die von der Bundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM) indiziert wurden.

Die Chefin der Bundesprüfstelle, Elke Monssen-Engberding, merkt zu der Jugendschutzmaßnahme an: „Dabei handelt es sich um Angebote, die außerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe nicht verbreitet werden dürfen – z.B. einfache Pornographie – sowie um solche Angebote, deren Verbreitung selbst innerhalb einer geschlossenen Benutzergruppe absolut unzulässig ist, wie etwa Kriegsverherrlichung, Verstöße gegen die Menschenwürde und Darstellung von minderjährigen Jungen und Mädchen in unnatürlich geschlechtsbetonter Körperhaltung.

Nun ja, im Prinzip ja recht löblich, nur sehe ich das wieder nur als „Feigenblatt“. Denn wenn mir „google.de“ nicht die Ergebnisse bietet, dann ändere ich die Domainendung und bekomme doch die gewünschten Ergebnisse. Ob ich da nun .at oder .ch nutze ist wahrscheinlich egal. Spätestens wenn ich die .com Endung nutze bekomme ich mit Sicherheit das was ich suche. Also in meinen Augen wieder mal ein populistischer Schnellschuß ohne den Blick über den Tellerrand.

Interressantes Urteil

Das Landgericht Darmstadt hat heute laut Telepolis ein interressantes Urteil im Streit eines Münsteraner Internetnutzers gegen T-Online gefällt.
Das Gericht urteilte, dass die Speicherung von Verbindungsdaten durch T-Online illegal ist.

Bisher speichert die T-Online AG die IP-Adressen ihrer Kunden. So kann nachvollzogen werden, zu welchen Zeiten jemand sich ins Internet eingewählt hat und welche Datenmengen jeweils übertragen werden. Diese Daten werden mehrere Monate lang aufbewahrt. Das ist zwar genau das, was die Politiker EU weit durchsetzen wollen. An dieser Praxis hat der Kläger aber mit Hinweis auf §§ 4 und 6 TDDSG Anstoß genommen.

Die Befugnis zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten über die Inanspruchnahme von Telediensten durch T-Online International AG ist insbesondere in den §§ 4 und 6 TDDSG geregelt. Grundsätzlich verpflichtet der Gesetzgeber durch diese Regelungen den Diensteanbieter, eine anonyme oder pseudonyme Inanspruchnahme des Internetdienstes zu gewährleisten. Die Möglichkeit der Speicherung oder sonstigen Erhebung personenbezogener Daten hat der Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen ausnahmsweise erlaubt, nämlich soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telediensten zu ermöglichen und abzurechnen. Am 1. Juli 2005 entschied das Amtsgericht Darmstadt in erster Instanz, dass das Speichern von IP-Adressen bei Flatrates illegal ist, da sie bei der Abrechnung nicht benötigt werden.

Nun habe die Richter zumindestens in diesem Fall dem Kläger recht gegeben und T-Online dazu verurteilt, dass die Daten sofort nach Verbindungsende gelöscht werden müssen. Da sich T-Online aber außerstande sieht den Kläger anders zu behandeln wie den Rest der Kunden, dürfte T-Online gezwungen sein, ihr ganzes Abrechnungssystem umzustellen.

“NoFollow”

Ich hatte zwar schon mal darüber gelesen, aber darüber was es für die Links bedeutet, darüber hatte ich mir noch keine Gedanken gemacht. Nun bin ich heute über einen Beitrag im Blog von „professional WebDesign barrierefrei“ (Link in der Blogroll) gestolpert. Dieser Beitrag wurde anläßlich des einjährigen „Geburtstages“ von „NoFollow“ veröffentlicht.
Es wurden mal die Hintergründe erklärt und es wurde klargemacht, dass es eigentlich sehr unhöflich ist. Das die Implementierung und standardgemäße Aktivierung in WordPress einer Entmündigung des Users gleichkommt. Denn wenn ich nicht frei entscheiden kann, was ich möchte oder auch nicht möchte, ist ganz klar eine Bevormundung des Nutzers.
Ich nutze schon seit einiger Zeit das PlugIn „dofollow“ und habe damit WordPress diese Funktion ausgetrieben.

Twoday wird Open Source

Die Weblog-Software Twoday soll in Zukunft als Open Source veröffentlichen werden.
Eine erste Beta-Version wurde schon vorgelegt und mit dem Aufbau einer entsprechenden Community-Site ist begonnen worden.
Warten wir es mal ab….es gibt allerdings mittlerweile schon eine ziemliche Menge von Blogsoftware. Aber wenn sie gut ist und auch die Möglichkeit der persönlichen Anpassung bietet, dann kann man das ja mal ausprobieren. Wenn es soweit ist, dann werde ich sie bestimmt mal ausprobieren.

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