Wie aus gut unterrichteten Quellen zu erfahren war, hat unser Bundesinnenminister die gestoppte Entwicklung wieder aufnehmen lassen.

Nach dem Spruch des Bundesgerichtshof im Februar zur heimlichen Onlineuntersuchung hatte Schäuble nicht nur die Anwendung bereits bestehender Software untersagt, er hatte auch die Entwicklung neuer Software untersagt. Nun scheint ihm aber genug Gras über die Sache gewachsen zu sein, so dass er per Erlass die Entwicklung wieder aufnehmen lassen hat. Aus diesem Grund wurden auch zwei bisher vakante Stellen im Entwicklerteam neu besetzt.
Auf eine Anfrage der FDP-Abgeordneten Gisela Piltz, kam von der Bundesregierung folgende Begründung für das Vorgehen, „Für den Fall, dass eine Rechtsgrundlage geschaffen werde, muss eine funktionsfähige Software zur Verfügung stehen“.
Meine Damen und Herren, falls das Bundesverfassungsgericht irgendwann in ferner Zukunft die Freigabe zu der angestrebten Praxis geben sollte, dürfte die Software so veraltet sein, dass man damit bestenfalls einen Commodore ausspähen kann.
Vielmehr dürfte den Herrschaften eine ungenehmigte Nutzung im Kopf herum geistern und für den Fall, dass es heraus kommt, ist das dann halt ein bedauerlicher Fall von Übereifer untergeordneter Chargen.