Sollten es doch noch ein paar Richter geben, die sich an bestehende Gesetze halten und dem Gedanken des Datenschutzes Rechnung tragen?
Das Düsseldorfer Sozialgericht hat die Bespitzelung von Langzeit-Arbeitslosen durch die Behörden als unzulässig und rechtswidrig eingestuft. Unangemeldete Ermittlungen bei Nachbarn und Bekannten ohne Information des Betroffenen widersprächen dem Datenschutzrecht, entschied das Gericht (Az.: S 35 AS 343/05 ER).
Gerade bei n-tv gelesen.
Jedenfalls kann ich das Urteil nur begrüßen und hoffen, dass diesen unsäglichen Zuständen ein Riegel vorgeschoben wird.
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