Sollten es doch noch ein paar Richter geben, die sich an bestehende Gesetze halten und dem Gedanken des Datenschutzes Rechnung tragen?

Das Düsseldorfer Sozialgericht hat die Bespitzelung von Langzeit-Arbeitslosen durch die Behörden als unzulässig und rechtswidrig eingestuft. Unangemeldete Ermittlungen bei Nachbarn und Bekannten ohne Information des Betroffenen widersprächen dem Datenschutzrecht, entschied das Gericht (Az.: S 35 AS 343/05 ER).

Gerade bei n-tv gelesen.

Jedenfalls kann ich das Urteil nur begrüßen und hoffen, dass diesen unsäglichen Zuständen ein Riegel vorgeschoben wird.