Da muß ich doch gerade in „Klein Bloggersdorf“ lesen, dass der Björn vom Shopblogger das bremische Sozialgericht an den Fersen hat. Er hat heute eine böse Mail vom besagten Gericht bekommen.

„Sie betreiben eine Homepage, mit dem Header „S-o-z-i-a-l-g-e-r-i-c-h-t B-r-e-m-e-n “ auf der Seite www.shopblogger.de, womit Sie den Tatbestand der Namensanmaßung im Sinne von § 12 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) erfüllen. Der Namensschutz des § 12 BGB gilt auch für Behörden. Eine Namensanmaßung im Sinne von § 12 BGB liegt vor, wenn der Verletzer diesen Namen unbefugt gebraucht und dadurch schutzwürdige Interessen des Berechtigten verletzt.“

Ich sehe das Problem in der verwendeten Blogsoftware. Björn verwendet die Software von Serendipity und dort wird der Header des Beitrags dahingehend geändert, dass die gewählte Überschrift in den Header wandert und zum Titel der Seite wird wenn man den Beitrag seperat aufruft. Was ja in der Regel der Fall ist, wenn man von einer Suchmaschine kommt.
Er hat in sofern Glück gehabt, dass sich die Direktorin des Sozialgerichtes persönlich mit ihn in Verbindung gesetzt hat und dass nicht die Post von einem Anwalt kam mit der Kostenaufstellung im Anhang.
Die Nutzer von Serendipity sollten vielleicht einen Gedanken mehr an die Überschrift verschwenden als bisher.