So langsam muß man sich doch wohl Gedanken um Meinungs- und Pressefreiheit machen. Es kommen immer mehr Einzelheiten zu den bisher bekannten Bespitzelungen an Licht und es werden auch immer neue „Fehltritte“ der Behörden ins Tageslicht gezogen.
Wie „krank“ müssen diese Leute eigentlich sein, wenn sie von Paranoia getrieben sogar den Müll von bespitzelten Personen mitnehmen, diesen dann aber damit es nicht auffällt, gegen gleichaussehende Tüten austauschen? Angeblich wurden diese Aktionen ja Ende 2003 eingestellt, wer es glaubt….. Vielleicht bei den damals betroffenen Personen. Aber die „Männer im langen Mantel“ sind mit Sicherheit noch unterwegs. Anscheinend werden die zuständigen Stellen besonders aktiv, wenn es um Meldungen und Berichte geht, in denen sie selber betroffen sind. Denn es ist ja schon auffällig, dass es sich bei den Betroffenen meistens um Journalisten handelt, die sich kritisch mit der einen oder anderen Strafverfolgungsbehörde auseinander gesetzt haben. Vielleicht sollte ich mich von nun an auch ab und zu mal öfter umschauen.
Übrigens paßt es ja gut zum Thema, dass der Bundesrat just zu dieser Zeit über einen eilbedürftigen Gesetzesentwurf der alten Bundesregierung zu befinden hat, mit dem die umstrittenen Befugnisse des Zollkriminalamts zur präventiven Überwachung von Post und Telekommunikation um weitere zwei Jahre verlängert werden sollen. Näheres dazu kann man bei Heise nachlesen.
Wenn wir gerade bei den Begehrlichkeiten des Staates sind, können wir uns ja auch gleich noch Gedanken über das zur Zeit beim Bundesverfassungsgericht anhängige Verfahren einer Richterin gegen die Strafverfolgungsbehörden machen. Dort wird über die Rechtmäßigkeit der Überprüfung und Beschlagnahme von Computerdaten und Telefonverbindungsdaten verhandelt. Insbesondere geht es darum, wann denn das Fernmeldegeheimnis bei bereits angekommenen E-Mails endet und unter welchen Voraussetzungen damit Ermittler auf die Nachrichten zugreifen können.
Bisher war man wohl einhellig der Meinung, dass das Fernmeldegeheimnis mit der Kenntnisnahme der Inhalte beim Empfänger oder schlicht mit dem Ende der Kommunikation endet. Allerdings sorgte eine Entscheidung der dritten Kammer des zweiten Senats des Bundesverfassungsgerichts vom 4. Februar dieses Jahres für erhebliche Verunsicherung. In einem Fall befragten Beamte mehrfach einen Tatverdächtigen. In der Hoffnung, dieser hätte zwischenzeitlich vermeintliche Mittäter verständigt, stellten die Ermittler schließlich das Handy des Verdächtigen sicher und werteten die im Telefon gespeicherten Informationen über ein- und ausgehende Anrufe aus. Das Bundesverfassungsgericht gab der Verfassungsbeschwerde statt.

„Auch wenn die Daten im Rahmen einer bloßen Beschlagnahmung erlangt werden könnten, verbiete sich ein solches Vorgehen, da die Informationen über geführte Gespräche weiterhin vom Fernmeldegeheimnis umfasst seien und damit nur unter den strengeren Voraussetzungen der §§ 100g und 100h der Strafprozessordnung zugreifbar seien.“

„Unklar blieb dabei aber, ob der Beschluss des Gerichts vom Februar überhaupt auf ähnlich gelagerte Fälle zu übertragen ist. Diese so genannte Bindungswirkung gilt juristisch als umstritten, sofern nicht einer der beiden Senate am Bundesverfassungsgericht, sondern lediglich eine Kammer die Entscheidung trifft. Neben diesen formellen Unsicherheiten löste die Entscheidung inhaltlich einhellige Kritik zumindest bei den Ermittlern aus.“

Nun erwarten also alle von dem kommenden Urteil endlich Rechtssicherheit. Vielleicht kann man sich dann auch leichter gegen die gern angewandte Praxis wehren, dass erstmal sichergestellt wird und im nachhinein holt man sich den richterlichen Beschluß. Wohlwissen, dass man den Beschluß vor der Aktion vielleicht garnicht bekommen hätte. Zumal man dann in den meisten Fällen monatelang auf die sichergestellten Geräte und Daten warten darf. Selbst wenn sich die Vorwürfe als unbegründet erwiesen haben.
Als Fazit kann ich da nur sehen, dass die Kontrollorgane der Strafverfolgungsbehörden nicht funktionieren. Zumindestens nicht so zeitnah, dass sie die Bürger vor den übereifrigen Mitarbeiter der verschiedenen Dienste schützen können. Den Betroffenen hilft es nämlich wenig, wenn ihnen die Gerichte nach Jahren Recht geben. Oder sich der Leiter einer Behörde medienwirksam bei den Betroffenen entschuldigt. Dieses passiert aber doch auch nur dann, wenn die Medien den Fall aufgegriffen haben und über den Verlauf der Untersuchung immer wieder berichten.
Da unseren Politikern das Grundgesetz der Bundesrepublik Deutschland ja so am Herzen liegt, wäre es den Mitarbeitern der Dienste vielleicht angeraten mal ab und an ein Blick in selbiges zu werfen. Die Artikel 5 und 14 sind hierbei sehr zu empfehlen. Allerdings werden diese Grundrechte leider durch die Politik, mit der Begründung auf den Terrorismus ausgehöhlt.

Hoffentlich habe ich mir mit diesem Beitrag nicht den Zorn eines der „Männer im langen Mantel“ zugezogen und heute Nacht wird mir die Türe eingeschlagen um Namen von Informanten zu sichern. Hierzu versichere ich, dass es keine konspirative Treffen gegeben hat. Alle Informationen auf die sich dieser Beitrag stützt sind durch Recherche im Internet frei verfügbar.