Da melden gestern die einschlägigen Medien, dass einige Forenbetreiber wieder mal Post von Abmahnanwälten bekommen hätten. Nun, dass alleine wäre ja nichts Neues. Wenn man sich in der Abmahnung aber auf ein noch nicht rechtskräftiges Urteil des LG Hamburg bezieht, dann finde ich das schon recht befremdlich. Es existiert, meines Wissens, bisher noch nicht mal eine schriftliche Urteilsbegründung. Wie kann man also wissen, was der Richter also geurteilt hat? So wie damals in der Berichterstattung zu dem Urteil zu lesen stand, betonte der Richter aber, dass sein Urteil sich nur auf diesen speziellen Fall richtet und zu keinerweise verallgemeinert werden sollte.
In meinen Augen versuchen da also wieder einige schwarze Schafe der Zunft Geld mit der Angst und Unwissenheit zu verdienen. Besonders dreist finde ich, dass die Betreiber 1843 Euro an die Kanzlei bezahlen sollen. Ziemlich heftig für einen Brief, guter Stundenlohn nach meinem Dafürhalten.
Allerdings werden sie wohl bei einigen damit durchkommen. Denn in Deutschland gilt ja, Recht bekommt der, der es sich leisten kann sein Recht zu erstreiten.