"Think different"....eigene Gedanken um dies und das

Wieder mal über das Ziel hinausgeschossen?

Das in Insiderkreisen allseits beliebte Landgericht Hamburg hat in meinen Augen mal wieder einen heftigen Lacher geliefert. Wenn es denn nicht mit rechtlichen Folgen einher gehen würde könnte man tatsächlich wieder herzlich lachen über so viel technischen Sachverstand.
Da die Richter an besagten Landgericht in letzter Zeit des öfteren mit merkwürdigen Entscheidungen geglänzt haben stelle ich den Lesern mal anheim sich selbst ein Bild über das Wissen der beteiligten Richter über die Funktion des Internets und der dazu gehörigen Hardware zu bilden.
In diesem neuen Fall mußt darüber befunden werden, in wie weit die Betreiberin einen WLANs dafür haftbar gemacht werden kann, dass über ihr WLAN urheberrechtlich geschützte Werke herunter geladen wurden.
Die Betreiberin gab an, dass weder sie, noch jemand aus ihrer Familie die Daten herunter geladen hätte. Ob die Rechner überprüft wurden geht leider nicht aus der Meldung hervor. Aber ich vermute mal, dass man nichts gefunden hat. Denn die Beklagt wäre der Rechtsverletzungen als Störer verantwortlich und somit zu verurteilen.
Was war passiert? Die gute Frau hat ein offene WLAN betrieben und somit konnte im gewissen Umkreis jeder auf ihren Internetanschluß zugreifen. Setzen wir also mal voraus, dass sie oder Mitgleider der Familie es wirklich nicht waren, dann hat irgendjemand fremdes Zugang zu ihrem WLAN bekommen ud hat die Daten herunter geladen.
Das Landgericht mach nun aber die gute Frau dafür verantwortlich, dass ihr WLAN offen gewesen ist.

Wer seine Internetverbindung drahtlos betreibt, muss für die Sicherung seines Routers sorgen, anderenfalls verstößt er gegen zumutbare Prüfungspflichten.

Das mag vielleich für Zeiten gegolten haben, wo diese Netze nur von ausgebildeten Techniker eingerichtet werden konnte. Aber in Zeiten wo jeder Laie ein WLAN betreiben kann, stellt sich mir die Frage der Maßlichkeit. Ich kann doch nicht eine Techniker kommen lassen, der mir das einstellt. Ja ich weiß unter Umständen ja garnicht von der Öffentlichkeit meines WLANs.
Ein großer deutsche Internetcarrier wirbt zur Zeit ganz massiv damit, dass man mit seiner Zugangslösung innerhalb von 5 Minuten drahtlos im Internet wäre. Stecker in die Dose, USB-Stick in den Rechner und schon geht alles automatisch und ohne Zutun des Kunden. Um was wollen wir wetten, dass auch diese WLAN offen sind?
In der heutigen Zeit, wo der drahtlose Zugang dermaßen stark beworben und vertrieben wird, stellt sich mir die Frage, warum die Zugänge nicht in Werkseinstellung so eingerichtet sind, dass sie nur mit Paßwort möglich sind?
Nein meine Herren Richter, das ist wieder ein Urteil, welches in meinen Augen vollkommen weltfremd und an der Technik vorbei gefällt wurde. Ich bin gespannt, ob die Frau in Berufung gehen kann und dann eventuell auf das Urteil des OLG.

7 Kommentare

  1. doerfler

    Paßwort allein genügt ja nicht, es muss eine Verschlüsselung durchgeführt werden.
    Aber es ist schon zur eigenen Sicherheit so, dass jeder WLAN-Nutzer, seinen Router schützt.
    Denn es kann wirklich jeder mit über diesen Router ins Internet und die Rechtssprechung war in diesen Fällen immer so ausgelegt, dass wenn es zu illegalen Aktivitäten kam, immer auf den Routerbesitzer zurückfällt, da er diese Aktivitäten ermöglicht hat.
    Selbst im Handbuch zum Router wird zu dieser Sicherung aufgerufen und sie ist auch für jeden Laien leicht durchzuführen.
    Das die Werksseitig ohne Passwort ausgeliefert, bzw. dieses die 0 ist, sollte sicherlich auch überdacht werden. Aber aus Kostengründen kann es wirklich nur ein einheitlichen Passwort geben, ansonsten wären die Router ein paar Euro teurer und dann meckern wir wieder.

  2. Wolf

    Man braucht zum Beispiel garkein Paßwort vorzugeben und es aber gleichzeitig unterbinden das es ohne Paßwort funktioniert…dann ist der Nutzer gezwungen sie damit auseinander zu setzen.
    Was Deinen Einwand mit den Handbuch angeht, wer bitteschön schau da hinein, wenn man nur den Stecker in die Dose und den USB-Stick in den Rechner stecken muß.

  3. doerfler

    Ich lese mir immer die Handbücher durch, gerade was diese ganzen technischen Dinge angeht.
    Ich weiß zwar auch, wie und wo was angeschlossen werden muss, aber es muss auch konfiguriert werden.
    Aber vielleicht ist das der Vorteil der Router des Rosa-Riesens, die sind zwar auch im Auslieferungszustand, aber ohne Konfiguration läuft nix und dies geht nur über das Studium des Handbuches.
    Für alles andere gilt immer noch folgende Regel: Unwissenheit schützt vor Strafe nicht.
    Für die Frau zwar dummgelaufen, aber sie ist wirklich nicht ganz unschuldig.

  4. MySelf

    Sorry @doerfler, aber deiner Meinung kann ich nun ganz und gar nicht zustimmen!

    Die Werbung aller Internet-Provider sugeriert dem unerfahrenem Enduser (den Begriff „DAU“ möchte ich an dieser Stelle explezit vermeiden), das die Installation eines WLAN einfach „Easy“ ist, „Plug and Play“ halt. Aber dem ist nun mal nicht so 🙂

    Aus eigener Erfahrung: Eine Bekannte hat Probleme mit der Einrichtung ihres WLAN, ich schaue mir auch routinemässig ihre Sicherheitseinstellungen an: Alle Verschlüsselungsmodi stehen auf „Aus“! Auf meine Frage, warum das so ist, kommt die Antwort: „Ich musste bei diesen Einstellungen einen Code eingeben, aber der wurde immer als falsch bezeichnet, als ich aber dann das Häkchen bei „ohne Verschlüsselung“ setzte, ging es auf einmal weiter“

    Na toll, der Aufkleber auf der Rückseite des Routers war dermassen klein gedruckt, das eine Falscheingabe bei den Buchstaben „Q“,“O“ und der Ziffer „0“ bereits vorprogrammiert war 🙁

    Kann man diese Aufkleber nicht grösser drucken ???

    Meiner persönlichen Meinung nach sollten hier die Hersteller der Hardware in die Pflicht genommen werden: Warum liefern diese nicht Router aus, bei denen man die Verschlüsselung NICHT deaktivieren kann und bei denen man nur durch IP-Vergabe definierte PC`s betreiben kann?

    Die meisten Nutzer sehen durch die Installation eines WLAN einen grossen Vorteil: Sie müssen keine meterlangen Leitungen verlegen, damit die ganze Familie, z.Bsp. in einem Einfamilienhaus, das I-Net nutzen kann. Und sie möchten sich nicht mit technischen Einzelheiten beschäftigen und Handbücher studieren.

    Denn das wird ihnen in der Werbung nicht mitgeteilt.

    „Plug and Play“ ?? It`s not easy 🙂

  5. doerfler

    @myself: Was die Werbung suggeriert ist vor Gericht nebensächlich, solange keine Falschaussagen getroffen werden, ist diese Werbung zulässig. Sie sagen ja nur es ist ganz einfach und geht schnell. Alles eine Frage der Definition. Einfach ist es, ein zwei Kabel rein und Startknopf gedrückt und dann via Internetexplorer den Router in fünf Minuten Konfiguriert.
    Ich kann nun nicht sagen, ob die Provider nach Erhalt des Routerpacketes und der Zugangsdaten, den Verbraucher dem Hinweis geben, doch vorher das Handbuch anzuschauen, aber ich vermute mal, sie machen es, zumal es ohne Konfiguration schlecht geht und spätestens da, scheitert der Laie und schaut ins Handbuch.
    Und wenn ich dann zum Rosa Riesen schaue, so muss ich sagen, ist das Handbuch recht einfach und selbst ich bin ohne Hilfe damit klargekommen.
    Der Router kann zwar so eingestellt werden, dass er völlig ohne Sicherheitssperren funktioniert, aber beim Konfigurieren werde ich damit konfrontiert, aber ich kann auch alle Einstellungen so lassen.
    Doch wenn dann noch im Büchlein drin steht, wir empfehlen folgende Sicherheitseinstellungen, so sind die Provider auf der sicheren Seite.
    Was natürlich auf alle Fälle sein muss, dass die Lesbarkeit gewährleistet ist, die MAC-Adresse sollte schon deutlich lesbar sein und die Sicherheitshinweise müssen hervorgehoben werden.
    Dazu kommen aber auch immer wieder Hinweise in Fernsehberichten, Zeitungen und Computermagazinen, wo auf die Sicherheitslücken aufmerksam gemacht wird. Seitdem es WLAN gibt, werden die Verbraucher ausdrücklich gewarnt, ihr WLAN offen für jedermann zugänglich zu betreiben.
    Es wird ausdrücklich zur Verschlüsselung geraten und diesen Schlüssel lege ich selber fest und nur wenn der Computer diesen Schlüssel besitzt, darf er ins Netz.
    Deshalb habe ich bei mir sofort diese Verschlüsselung durchgeführt, da ich auch über WLAN ins Netz wollte, was aber Hausbaubedingt nicht so recht klappte.
    Wer trotz aller Hinweise nicht für die Sicherheit sorgt, tja der muss dann auch damit rechnen, dass mit seinem Namen im Internet gesurft wird. Und für alles was dann passiert ist der Nutzer verantwortlich.
    Zumal es auch um den eigenen Geldbeutel geht, nicht jeder hat eine richtige Flatrate, einige besitzen eine Zeit oder Volumenlimit und schon deshalb wäre etwas Vorsicht angebracht.
    Auch wenn die Werbung anderes suggeriert, so einfach ist es nicht. Es geht ganz einfach, aber dann lebe ich gefährlich.

  6. eule70

    Dass immer wieder Dumme gesucht werden und gerne alles mögliche als „ganz einfach“ suggeriert wird, was sich dann als Falle herausstellt, dürfte eigentlich bekannt sein. Darum schlagen wir uns in unserer Parterrewohnung nach vorne heraus lieber mit langen Schnüren herum, sowohl mit Computer als auch mit Telefon. Ich habe mir aber Eure kompetente Diskussion mal gespeichert, um darauf zurückzugreifen, falls ich mal auf die Idee komme, mir WLan anzuschaffen. Schönen Dank Euch beiden!

  7. Wolf

    Richtig sind in meine Augen beide Standpunkte. Sicher schützt Unwissenheit nicht vor Strafe. Aber mal ganz ehrlich, wer von den unbedarften Nutzern schaut in das Handbuch wenn die Verbindung auf Anhieb funktioniert. Gehen wir doch mal den Fall durch. Ein zukünftiger Nutzer geht in eine Filiale eines großen deutschen Elektronikanbieters und möchte das Angebot was er in der Werbung gesehen hat haben. Ich möchte wetten, dass der Käufer dort nicht darüber aufgeklärt wird was zu beachten ist. Es wird ihm höchstens erklärt welchen Stecker er wo hinstecken muß und das dürfte es gewesen sein. Warum solle man ihm das auch mehr erklären? Das Angebot ist genau auf die „DAU’s“ zugeschnitten und wird ja auch so beworben. In fünf Minuten sind sie im Internet ohne Einstellungen und schwierige Konfiguration. So, und nun kommt der Kunde nach Hause, packt die Teile aus, steckt den Stecker in die Telefondose, den USB-Stick in den Rechner und alles andere Funktioniert automatisch. Die Lampen gehen an und der Kunde stellt fest, „ich bin drin“. Warum sollte er jetzt noch in das Handbuch schauen? Er hat doch was er wollte, er ist im Internet. Warum soll er sich denn jetzt noch Gedanken machen, dass er sich wohl möglich strafbar macht? Er weiß es ja garnicht! Für ihn ist nur wichtig, dass er schnell und einfach ins Internet kommt.
    Sicherlich hat sich das Gericht wahrscheinlich genau an die Buchstaben des Gesetzes gehalten, aber da liegt doch der Fehler. Die Gesetze und mit ihnen die Gerichte sind von der Entwicklung überrollt worden. Da müssen die Hersteller und Verkäufer in die Pflicht genommen werden. Wenn niemand weiß, dass er sich strafbar macht, wird derjenige sich auch nicht damit befassen. Wenn sie es dem Kunden so einfach machen wollen, dann sollen sie auch dafür Sorge tragen, dass der Kunde nicht stolpert. Warum werden die Geräte nicht so eingestellt, dass die Verschlüsselung und die Paßwortabfrage Standard ist? Dann hätten wird doch solche Diskussionen garnicht.

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