"Think different"....eigene Gedanken um dies und das

Monat: Januar 2006 (Seite 3 von 12)

Mein täglicher Hundespaziergang…

… ist heute mal wieder etwas schneller zu Ende gegangen. Bei 11 Grad minus wollten alle Beteiligten so schnell wie möglich wieder ins Warme.
Außergewöhnliches ist auch nicht passiert, außer dass der Schnee auf den Straßen und Wegen mitlerweile so trocken ist, dass man wunderbar gehen kann und es bei jedem Schritt knirscht und quitscht.
Ach ja, unser „Dorfbach“ ist an einigen Stellen schon zugefroren und das trotz erheblicher Fließgeschwindigkeit.

Interressantes Urteil

Das Landgericht Darmstadt hat heute laut Telepolis ein interressantes Urteil im Streit eines Münsteraner Internetnutzers gegen T-Online gefällt.
Das Gericht urteilte, dass die Speicherung von Verbindungsdaten durch T-Online illegal ist.

Bisher speichert die T-Online AG die IP-Adressen ihrer Kunden. So kann nachvollzogen werden, zu welchen Zeiten jemand sich ins Internet eingewählt hat und welche Datenmengen jeweils übertragen werden. Diese Daten werden mehrere Monate lang aufbewahrt. Das ist zwar genau das, was die Politiker EU weit durchsetzen wollen. An dieser Praxis hat der Kläger aber mit Hinweis auf §§ 4 und 6 TDDSG Anstoß genommen.

Die Befugnis zur automatisierten Verarbeitung personenbezogener Daten über die Inanspruchnahme von Telediensten durch T-Online International AG ist insbesondere in den §§ 4 und 6 TDDSG geregelt. Grundsätzlich verpflichtet der Gesetzgeber durch diese Regelungen den Diensteanbieter, eine anonyme oder pseudonyme Inanspruchnahme des Internetdienstes zu gewährleisten. Die Möglichkeit der Speicherung oder sonstigen Erhebung personenbezogener Daten hat der Gesetzgeber nur in Ausnahmefällen ausnahmsweise erlaubt, nämlich soweit dies erforderlich ist, um die Inanspruchnahme von Telediensten zu ermöglichen und abzurechnen. Am 1. Juli 2005 entschied das Amtsgericht Darmstadt in erster Instanz, dass das Speichern von IP-Adressen bei Flatrates illegal ist, da sie bei der Abrechnung nicht benötigt werden.

Nun habe die Richter zumindestens in diesem Fall dem Kläger recht gegeben und T-Online dazu verurteilt, dass die Daten sofort nach Verbindungsende gelöscht werden müssen. Da sich T-Online aber außerstande sieht den Kläger anders zu behandeln wie den Rest der Kunden, dürfte T-Online gezwungen sein, ihr ganzes Abrechnungssystem umzustellen.

Irish Stew mal anders

Heute wird es bei uns Irish Stew geben. Ja, so etwas können wir uns leisten. Es ist garnicht so teuer. Von der Portion kann die Familie nämlich zweimal essen.

Zutaten:

Ein großen Topf
ca. 1 Kilo Rind- oder Lammfleisch. (Ich werde dazu eine der Beinscheiben verwenden die diese Woche bei Marktkauf im Angebot sind)
1 mittelgroßen Weißkohl
ca. 750 Gramm Zwiebeln
getrockneten Tymian
Salz und Pfeffer
1 Liter Fleischbrühe

Zubereitung:
Das Fleisch in mundgerechte Stücke schneiden dann den Weißkohl vierteln und nach der Entfernung des Strunkes in ein bis zwei Zentimeter breite Streifen schneiden. Die Zwiebel grob würfeln und nachdem wir den Deckel vom Topf entfernt haben, können wir anfangen die Zutaten in den Topf zu schichten.
Wir beginnen mit dem Kohl und arbeiten uns über die Zweibeln zum Fleisch vor. Nun mit Pfeffer, Salz und dem Tymian würzen. So verfahren wir weiter bis der Topf voll, oder die Zutaten alle sind. Auf jedenfall sollte die letzten Schicht aus Kohl bestehen. Nun wird die Brühe angegossen und nachdem wir den Deckel aufgelegt haben, kommt der Topf auf den Herd, wo er so 2 Stunden bei kleiner Hitze köcheln sollte. Finger weg vom Kochlöffel. Das Gericht wird nicht umgerührt! Was man allerdings machen darf, man darf zwischendurch naschen. 😉
Nach der Garzeit werden mit einem großen Löffel die Portionen von oben nach unten abgeteilt und herausgehoben. Serviert wird auf tiefen Tellern und dazu kann man Weißbrot reichen.

Verrückte Welt

Gestern tauchte mal die Frage auf, wie krank verrückt die Welt wäre. Heute nun habe ich einen Bericht in der „Berliner Morgenpost“ gefunden, der bestätigt mal wieder die Verrücktheit.
In dem Bericht geht es darum, dass ein Junge im US-Bundesstaat New Jersey mit Hilfe von Bürgerrechtlern das Recht erstritten hat, im Rock zum Unterricht zu erscheinen. Es ist aber mitnichten so, dass der Junge Röcke nun so besonders toll findet. Das Ganze ist ein Protest gegen die Anweisung der Schulleitung, dass das Tragen von Shorts in der Zeit zwischen dem 1. Oktober und 15. April verboten ist. Insgesamt hält die Schulleitung kurze Hosen im Unterricht für eine unangemessene Bekleidung. In der warem Jahreszeit wird es aber toleriert, weil einige Räume der Schule über keine Klimaanlage verfügen. Als der 17jährige nun an einem Tag im vergangenen Oktober in Shorts im Klassenzimmer erschien, wurde er nach Hause geschickt. Der Fall landete schließlich vor dem Bezirksschulrat, der ihm sagte:

„Wenn Du Dich benachteiligt fühlst, kannst Du ja auch Röcke tragen.“

Nun ja, gesagt getan. Es kam natürlich wie es kommen mußte.
Als er im Rock zum Unterricht kam, wurde er wieder nach Hause geschickt. Nun schaltete sich aber seine Mutter ein und kontaktierte die Bürgerrechtsunion ACLU. Diese handelte mit der Schulleitung einen Kompromiß aus. Danach darf der Teenager im Rock erscheinen. Shorts sind aber weiter tabu!
Ich hasse diese doppelte Moral…..

Neue “Sau” für Kleinbloggersdorf…

Man soll es nicht glauben, die Medien meinen es so gut mit den Weblogschreibern, dass sie uns immer wieder neue Vorlagen lieferen.

In Lüneburg scheinen instinktlose Zeitungsmacher zu sitzen. Denn wie sonst könnte man sie erklären, dass innerhalb eines Berichtes über die Deportation eines Jungen von Lüneburg nach Auschwitz eine viertelseitige Anzeige von E.ON eingebaut wird.

„E.ON sorgt schon heute für das Gas von Morgen“

Nachdem jemand die Wochenendausgabe der Landeszeitung Lüneburg überprüft hat, darf man davon ausgehen, dass es kein Fake ist.
Es stellt sich nun die Frage, sind sie so instinklos, dass sie sich keine Gedanken darüber gemacht haben was sie da anrichten. Oder sollte mit den Zahlungseingängen auf dem Konto der Instinkt erdrückt worden sein, so dass es ihnen egal ist was die Leser denken?

Den Bericht mit dem Link zum „Beweisphoto“ findet man bei David Luther

Nachtrag:
Immerhin gibt man den Fehler zu. Antwort auf eine Anfrage bei der Zeitung:

Guten Tag,
Leider haben wir uns tatsächlich den bösen Fehler erlaubt, einen Bericht über das fast vergessene Kapitel der Verfolgung der Lüneburger Sinti über die Werbung eines Energieversorgers mit einem in dem Zusammenhang verfänglichen Slogan zu stellen.Die inhaltliche Aussage der Anzeige war schlicht übersehen worden.Durch diesen Fehler wurde leider auch die Intention des Artikels konterkariert.Wir haben uns in der darauffolgenden Ausgabe bei unseren Lesern für den Fehler entschuldigt.
MfGJoachim ZießlerChef vom Dienst

via „Treehuggin‘ pussy“

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