Laut einem Bericht von „Report aus Mainz“ über die Kritik des Bundesrechnungshofes an der Bundesagentur für Arbeit (BA) teilt die „BA“ die Arbeitslose in drei Kategorien ein.
Da gäbe es Marktkunden, die nach Einschätzung der BA weitgehend alleine einen neuen Job finden und allenfalls Unterstützung bei der Suche benötigen. Ja was denn nun, entweder finden sie alleine den Job oder sie brauchen Unterstützung. Dann kommen die Beratungskunden. Hier ist der Hilfebedarf etwa durch Förderprogramme größer. Die in den „Hintern gekniffenen“ sind in der dritte Gruppe. Das sind die Betreuungskunden. Hier sollen nur die Arbeitslose hinein fallen, deren Job-Aussichten selbst durch Förderinstrumente nicht merklich verbessert werden können. „Sie müssten erst in Trainingsmaßnahmen und Praktika an regelmäßige Arbeit gewöhnt werden“, so sagte es der BA-Sprecher Ulrich Waschki.
Die letzte Aussage ist in meinen Augen höchst diskriminierend und zeigt die Wertstellung der Bürger bei den Behörden.
Der Bundesrechnungshof kritisiert ganz klar und deutlich, Langzeitarbeitslose würden „abgedrängt“. Die Arbeitsagentur hält natürlich dagegen. Der Bericht reiße Zitate aus dem Zusammenhang. Was sollen sie auch sonst sagen, sie können ja schlecht zugeben, dass es so ist. Das würde vielleicht doch den deutschen Michel auf die Palme bringen und sie bräuchten ein wenig mehr als die Videoüberwachung der Agenturen.
Ich kann aus eigener Erfahrung nur sagen, es ist genauso wie der Bundesrechnungshof kritisiert. Als ich noch Arbeitslosengeld, heute ALG1, bekommen habe, haben sie sich noch bemüht und es kamen auch mal Stellenangebote. Aber seit dem Fall in die Arbeitslosenhilfe wurde es immer schlimmer. Seit dem Abschieben in ALG2 kommt nun überhaupt nichts mehr. In 1 1/2 Jahren ALG2 kam nicht ein Angebot einer Maßnahme, geschweige denn ein Stellenangebot. Das scheint mir wirklich nur ein Verwalten der Arbeitslosen zu sein. Wenn man denn alle Vierteljahr dort aufschlägt, kommen zwar tolle Sprüche und unterschwellige Drohungen, aber Hilfe bekommt man von der „Arbeitsgemeinschaft für Beschäftigungsförderung“ nicht. Der Name ist in meinen Augen übrigens der blanke Hohn und ein weiterer Schlag ins Gesicht der Betroffenen.
in 1 1/2 jahren nicht ein angebot…. nix…. also das find ich ist echt ein hammer
gibt es nix in deiner region? ….. oder verwalten die wirklich nur
Auf der einen Seite verwalten sie nur und auf der anderen Seite bekommen nur die ALG1 Empfänger die guten Stellenangebote. Die kosten nämlich richtig Geld und müssen schnell wieder runter von der Liste.
Auch wenn es keiner glauben will, dass ist gängige Praxis. Das habe ich mir genau so von einem Mitarbeiter der Agentur anhören müssen.
Man könnte es eigentlich auch einmal so sagen.
Im Gesetz steht drin, dass jemanden der ein Angebot ausschlägt, dass Geld gekürzt wird. Aber den Langzeitarbeitslosen wird ja nicht einmal die Gelegenheit gegeben, ein Angebot auszuschlagen.
Tja und damit von denen auch keiner auf die Idee kommt, sich einen privaten Ermittler zu besorgen, wird diese Möglichkeit auch noch ausgeschaltet.
Tatsache ist doch, dass derzeit ein dritter Arbeitsmarkt aufgebaut wird und dafür werden dann auch Leute gebraucht und das sind die Langzeitarbeitslosen.
Na, dann hast du wohl noch nicht die Pressemitteilung der BA zur „Report“-Sendung gelesen? 😉 Es empfiehlt sich wirklich, die PI der BA zu abonnieren…
Hier der Text (wenn er dir zu lang ist, dann kürze ihn auf das für dich erträgliche Maß, okay:)? )
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Report zitiert selektiv aus BRH-Prüfmitteilung – BA wird sozialpolitischem Auftrag gerecht
Die ARD-Sendung „Report Mainz“ berichtet heute Abend über eine Prüfmitteilung des Bundesrechnungshofes (BRH) über die „Handlungsprogramme“ der Bundesagentur für Arbeit (BA). Vorab hat die Redaktion eine Pressemitteilung über den Inhalt des Beitrages veröffentlicht.
Die BA stellt zu dieser Pressemitteilung fest:
Der Autor des Textes zitiert sehr selektiv aus dem Schreiben des Bundesrechnungshofes. Unerwähnt bleibt, dass der BRH selbst das Prüfungsergebnis als vorläufig ansieht, weil es noch nicht die Stellungnahme der BA berücksichtigt. Ebenso wird verschwiegen, dass sich der BRH grundsätzlich positiv zu den Handlungsprogrammen äußert. Mit den Handlungsprogrammen werden Kunden bundesweite Qualitätsstandards garantiert: Nach seinen individuellen Voraussetzungen (z.B. Qualifizierung, Mobilität, Alter) wird jeder Arbeitsuchende einer von vier Kundengruppen zugeteilt. Aus dieser Kundendifferenzierung ergeben sich die Förderinstrumente, die nach dem individuellen Bedarf und den Zielen des Betroffenen ausgewählt werden.
Der BRH schreibt über dieses Konzept: „Die Handlungsprogramme für die Kundengruppe der Arbeitnehmer können eine wirksame und wirtschaftliche Vorgehensweise der Vermittlungsfachkräfte unterstützen.“ Die Differenzierung von rat- und arbeitsuchenden Menschen in bestimmte Gruppen ist nach Auffassung des BRH „in sich schlüssig, die dafür vorgesehenen Einzelmerkmale sind nachvollziehbar und sachgerecht.“ Weiter führt der Rechnungshof aus: „Die Festlegung von Ermessensleistungen nach Handlungsbedarfen und die darauf aufbauende Ablehnung einer bestimmten Ermessensleistung im Einzelfall stellen keinen Verstoß gegen Art. 12 oder Art. 14 des Grundgesetzes dar.“
Es besteht also kein grundsätzlicher Dissens zwischen BRH und BA. Richtig ist, dass BA und BRH den Umgang mit so genannten Markt- und Betreuungskunden unterschiedlich werten. Die BA hält das derzeitige Konzept für rechtlich zulässig und für vereinbar mit dem sozialpolitischen Auftrag der BA.
Die Kritik an diesem Konzept zielt vor allem auf die Unterstützung von Betreuungskunden. Ein Arbeitsuchender wird dann in das Profil „Betreuungskunde“ eingruppiert, wenn mehrere Vermittlungshemmnisse vorliegen und die Eingliederungschancen des Betroffenen durch den Einsatz arbeitsmarktpolitischer Instrumente nicht erhöht werden können. Daher ist der simple Einsatz einer Fördermaßnahme, wie z.B. einer Weiterbildung, in diesen Fällen oft nicht sinnvoll. Für Kunden mit Betreuungsprofil ist – angesichts der komplexen Problemlagen – die Beschäftigungsaufnahme oft nur über ein Zwischenziel, einen Integrationsfortschritt, erreichbar. Um diesen zu erreichen, beschreitet die BA verschiedene Wege und stellt dazu vielfältige Unterstützungsleistungen zur Verfügung.
Die Beratung über mögliche Hilfen – auch Hilfen zur Selbsthilfe – ist oft der entscheidende Schritt, um kurzfristig das vordergründige Hemmnis zu reduzieren und mittelfristig die Basis für eine Erfolg versprechende und arbeitsplatzorientierte Förderung zu schaffen. Die betreuenden Vermittler sind hier Initiator und Wegweiser zu den relevanten Einrichtungen (z.B. Suchtberatung, Schuldnerberatung), können die Beratung aber nicht selbst leisten.
Außerdem hat der BA-Vorstand gemeinsam mit dem Verwaltungsrat in diesem Jahr ein Sonderprogramm zur Unterstützung der Qualifizierungsförderung von Geringqualifizierten und älteren Arbeitnehmern mit Betreuungsprofil gestartet. Bundesweit stehen zusätzlich rund 200 Millionen Euro zur Verfügung; mit den Mitteln sollen bundesweit voraussichtlich 50.000 Kunden gefördert werden. Bis Ende Mai haben knapp 38.000 Personen im Rahmen des Sonderprogramms mit arbeitsmarktpolitischen Maßnahmen begonnen, überwiegend in beruflicher Weiterbildung und Trainingsmaßnahmen. Für das Jahr 2007 ist eine Fortsetzung in vergleichbarem Umfang vorgesehen.
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Ich fange gleich an zu weinen…. tragisch!
…wie sagte ja schon ihr Sprecher, “Sie müssten erst in Trainingsmaßnahmen und Praktika an regelmäßige Arbeit gewöhnt werden”.
Ansonsten war doch nichts anderes zu erwarten. Die müssen doch so etwas sagen. Stelle Dir mal vor, dass sie die Wahrheit sagen würden. Da könnte es dann doch passieren, dass über mancher Agentur der Rauch aufsteigt.
Bei mir ist jedenfalls nicht ein Cent angekommen von den angeblichen 200 Millionen