"Think different"....eigene Gedanken um dies und das

Urteilsbegründung des “Heiseurteils” zugestellt

Nach über vier Monaten ist nun mitlerweile die schriftliche Urteilsbegründung im Urteil gegen den Heise Verlag eingetroffen. In meinen Augen ist die Ansicht der Richter schon interessant, Webforen sind demnacht also „besonders gefährliche Einrichtungen“. Ich weiß garnicht, wie die Richter zu dieser Ansicht kommen? Sollten da wieder Leute am Werk gewesen sein, die das Internet nur vom Hörensagen kennen?
Die Kammer äußerte sich übrigens sehr wage zu der Frage, ob diese Ansicht nur für Unternehmen die Webforen betreiben gilt, oder ob auch die „kleinen“ privaten Forenbetreiber davon betroffen sind. Es wird wohl nur von Personen gesprochen, die Einrichtungen unterhalten, über die Inhalte in pressemäßiger Weise verbreitet werden können. Dieses dürfte folglich auf jedes Internet-Forum zutreffen, eine weitere Differenzierung nehmen die Richter wohl nicht vor.
Also dürften die Abmahnung der Forenbetreiber, bis endgültige Rechtssicherheit geschaffen wurde, noch zunehmen. Denn der Heise Verlag wird gegen das Urteil Rechtsmittel einlegen. Bis also endgültig geklärt ist wie es um die Haftung bestellt ist, dürfte noch viel Zeit in das Land gehen.
Verlagsjustiziar Joerg Heidrich kommentierte das Urteil wie folgt:

„Eine Vorabkontrolle von Nutzerbeiträgen würde das Ende der gewachsenen Forenkultur in Deutschland bedeuten. Unserer Ansicht nach handelt es sich um ein grobes Fehlurteil. Es hätte gravierende Folgen für alle Betreiber von Foren, wenn die Entscheidung Bestand haben sollte.“

Bezugnehmend auf einen Bericht von Heise.de

3 Kommentare

  1. doerfler

    Warum kommen immer aus Hamburg diese Urteile?
    Wenn das Urteil bestand haben sollte, ist eigentlich davon jeder kleine Blog und Forenbetreiber betroffen.
    Kommentare dürften nur noch moderiert werden.

  2. Wolf

    Ich weiß schon, warum ich kein Forum betreibe.

  3. doerfler

    Viele Blogbetreiber werden nun auch sehr viel Zeit mit ihren Blog verbringen müssen. Jedenfalls solange das Urteil nicht kassiert wurde.

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