In dem ganzen Rummel um die Vorratsdatenspeicherung sind andere wichtige Dinge vollkommen unter gegangen. So zum Beispiel die neuen Daten- und Verbraucherschutzrichtlinien.
Noch nicht davon gehört? Dann sollte man mal zu seiner Bank oder seinem Versicherungsvertreter gehen und etwas mehr vorhaben als nach der Uhrzeit zu fragen.
„Frau Wolf“ wollte gestern nur mal schnell bei der Bank ein Sparvertrag auflösen. Aufgelöst hat sie ihn, aber mit schnell war nix. Um den Vertrag auflösen zu könne, muss man erst diverse Fragen, die das Computerprogramm vorgibt, beantworten und wenn man die Fragen nicht beantwortet, dann geht es nicht weiter und man hat Pech gehabt. Normalerweise ist das Beantworten von Fragen ja kein Problem, aber warum muss ich bei einer Vertragsauflösung meinen Familienstand oder meine Schulbildung preis geben? Das sind doch wieder nur Fragen, die im Hintergrund dazu dienen ein Persönlichkeitsprofil zu erstellen.
Der Banker erzählte dann, dass er Vorgestern einen Kunden hatte, der die seit dem 01.01.2008 vorgeschrieben „Datenschutzerklärung“ nicht unterschreiben wollte. An sich ist das ja sein gutes Recht, nur wollte er eigentlich ein Sparkonto einrichte. Aber ohne „Datenschutzerklärung“, kein Sparkonto. „Datenschutzerklärung“ übrigens deswegen in Anführungszeichen, weil das keine Datenschutzerklärung in dem Sinn ist, so wie ich das definieren würde. Man erlaubt damit nämlich überhaupt nur der Bank seine Daten zu speichern. Zum Schluss muss man dann auch noch bestätigen, dass man alle Fragen wahrheitsgemäß beantwortet hat.
Bei den Versicherern ist es noch verrückter. Hier muss eine EU Richtlinie umgesetzt werden, die den Verbraucher vor schwarzen Schafen schützen soll. Man ist aber wieder, wie schon so oft, weit über das Ziel hinaus geschossen. Alles, aber auch alles muss nun protokolliert werden. An sich ja eine gute Sache, aber wenn die Protokollierung mehr Zeit in Anspruch nimmt wie die Beratung, dann läuft etwas schief.
Der Kunde darf muss dann auch noch alles unterschreiben. Ob er mit der Protokollierung einverstanden ist, oder ob er es nicht will, er muss unterschreiben. Hinterher muss er unterschreiben, dass der Inhalt der Protokolls dem entspricht, was tatsächlich besprochen wurde und das ihm die Unterlagen ausgehändigt wurden. Wenn er die Unterlagen nicht mitbekommt, sie ihm aber nach Hause geschickt werden, dann muss er auch das unterschreiben.
Ds kann doch alles nicht mehr normal sein. Mein Fazit zu der Geschichte, „Die spinnen die Römer……“
Wo sind wir denn hier gelandet 🙂
Wenn mir jemand die Kündigung eines Sparvertrages abhängig machen würde von der Beantwortung von Fragen, die ich nicht beantworten möchte, hätte er (bzw. die Firma) schnell meinen Anwalt im Nacken 🙂 Wozu zahlt man schliesslich einen nicht unerheblichen Jahresbeitrag an seine Rechtschutzversicherung?
Das ist mein angespartes Geld, darüber darf ich doch also auch nach meinem Gutdünken verfügen, ohne Rechenschaft ablegen zu müssen.. Alles andere wäre doch eine Form der Enteignung? Was sagen denn die AGB`s darüber aus??
Wie die Rechtslage bei Neuabschlüssen aussieht, weiss ich leider nicht, aber unter diesen Umständen würde ich das klassische Sparen im Sparstrumpf bevorzugen 🙂 🙂
Das ist keine Geschichte der AGB, sondern auch hier wird eine gesetzliche Richtlinie umgesetzt.