"Think different"....eigene Gedanken um dies und das

Kategorie: Internet (Seite 8 von 11)

So langsam machen sie sich lächerlich

Gerade muß ich lesen, dass M$ einen Patch zum Patch des Patches heraus gibt. *Kopfschüttel*
Das sind übrigens die gleichen hochqualifizierten und hochbezahlten Leute, die sich hinstellen und über die Open Source Szene lächeln.
Im genauen geht es um den IE Patch (MS06-042 und MS06-040) der im letzten Monat veröffentlicht wurde und der dann mehr Probleme auslöste als er beseitigen sollte. Daraufhin lieferte M$ einen unplanmmäßigen Patch der jetzt nochmal gepatcht wird.

Bezugnehmend auf eine Heise Security Meldung.

Neues Urteil im sogenannten “Heise Prozess”

Das Oberlandesgericht Hamburg hat zwar die Revision des Heise Verlags zurückgewiesen. Andererseits aber die Auflagen des ersten Urteils deutlich reduziert. Danach muss der Forenbetreiber, in diesem Fall Heise, nur dann kontrollieren, wenn er konkret auf dort bereits stattgefundene Rechtsverstöße hingewiesen wurde. damit hat sich das Oberlandesgericht weitgehend auf die Bestimmungen des TDG zurück gezogen.
Heise hat noch nicht entschieden wie sie weiter vorgehen wollen. „Man wolle erst die schriftliche Begründung abwarten“.
Zumindestens nach meiner Meinung ein vernünftiges und wirklichkeitsgetreues Urteil. Wenn das Urteil rechtskräftig werden sollte, entsteht wieder mehr Rechtsicherheit für Forenbetreiber.

Bezugnehmend auf eine Artikel der Netzeitung

Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) warnt vor krimineller E-Mail-Werbung

Laut BSI sind zur Zeit verstärkt Mails mit dem Absender „Germany Online Consult“ bzw. „Consult-Online-AG“ im Umlauf. In den Mail verspricht ein angeblicher Versender von eMail Werbung die Überweisung eines Geldbetrages, sofern man ihm ein handschriftlich unterschriebenes Formular mit Name, Anschrift und Kontodaten per Fax zu schickt. Eine Überweisung auf das angegebene Konto solle unabhängig davon erfolgen, ob man künftige eMail-Werbung des Versenders wünsche oder nicht. In der eMail ist der Hinweis enthalten, dass nach Verstreichen von fünf Tagen ohne Antwort von einem Einverständnis ausgegangen wird.
Auf diese unerwünschte eMail sollte man keinesfalls antworten, weder per eMail noch per Fax. Die Spamversender wollen Kontodaten und Unterschriften abrufen, um unerlaubte Abbuchungen vornehmen zu können.

Paßwörter

Ich beziehe mich mal auf einen Bericht bei Heise über die Kompromittierung von Passwortdaten bie Flirtlife.de. Ich möchte aber nicht auf den Vorgang als solches eingehen, sonder eher mal auf das was nebenbei herausgekommen ist.
Bei der Auswertung der Dateien, kam heraus, dass die User nicht sehr einfallsreich gewesen sind bei der Auswahl ihre Paßwörter. Vernachlässigt man mal die Vertipper bei Accountnamen sowie unterschiedliche Groß- und Kleinschreibung, ergibt in der veröffentlichten Liste bei einer Gesamtzahl von rund 100.000 Datensätzen folgende Verteilung der häufigsten Passwörter:

123456 1375
ficken 404
12345 367
hallo 362
123456789 260
schatz 253
12345678 215
daniel 215
askim 184
nadine 177
1234 176
passwort 173
sommer 159
baby 159
frankfurt 159

Was bitte soll man denn davon halten? Am „schärfsten“ ist ja doch wohl die Auswahl der Ziffern 1234 bei den Paßwörtern.

Risiko bei der Übernahme von fremden Texten im Internet

Gerade einen interessanten Artikel auf Silicon.de gelesen. Dort geht es zwar primär um die Gefahr die entsteht, wenn Firmen Artikel aus Medien übernehmen um sie auf der eigenen Wegseite in einem Pressespiegel zu veröffentlichen. Denn vielfach wird sich hierbei der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt. Die vielfach herangezogen gesetzlichen Regelungen greifen in der Regel nämlich nicht. Die Aussagen im Artikel kann man aber meiner Meinung nach, auch ohne Probleme auf Foren und Weblogs übertragen.

Zeitungsartikel sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, das heißt allein der Urheber kann bestimmen, wem er Nutzungs- und Verwertungsrechte an seinem Werk einräumt. Dabei ist es nicht etwa so, dass jemand, der einen Artikel ins Internet einstellt, gleichzeitig die Erlaubnis für jedermann erteilt, diesen Artikel ebenfalls auf seiner Seite einzustellen.

Das ist genau das, was ich schon seit langer Zeit versuche den Leuten in meinem Umfeld klar zu machen. Nicht alles, was im Internet zu finden ist, kann man „mitnehmen“ und einfach weiter nutzen. Auch die weitläufige Meinung, wenn es nicht explezit mit einem Rechtevorbehalt versehen ist, kann man es nutzen, ist falsch. Im Gegenteil, es wird immer mehr darüber gewacht, dass die eigenen Rechte gewahrt bleiben.
Auch die Begründung mit dem freien Zitatrecht zieht bei vielen „Zweitveröffentlichunge“ nicht. Denn wie man in vielen Foren sehen kann, ist den meisten Leuten überhaupt nicht bewußt, was im Zitatrecht steht und was ein Zitat überhaupt als solches definiert.

Nach § 51 UrhG ist eine Vervielfältigung einzelner Werke im gebotenen Umfang zulässig, wenn „Stellen eines Werkes … nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden“. Zusammengefasst bedeutet dies, dass ein Zitat nur vorliegt, wenn auf das zitierte Werk in einem eigenständigen neuen Werk Bezug genommen wird. Darüber hinaus muss auch ein so genannter Zitatzweck vorliegen, dass heißt das jeweilige Werk muss sich mit dem Zitierten auseinandersetzen, darf also nicht bloß das Zitat zum Inhalt haben.

In vielen Foren oder Weblogs kann man die Fehler betrachten. Es werden ganze Artikel oder längere Auszüge übernommen und dann zwar als Zitat gekennzeichnet und vielleicht sogar mit einem Link zu Quelle versehen. Aber die Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Textes fehlt sehr oft. Dies bedeutet dann aber im Umkehrschluß, dass der veröffentlichte Text garkein Zitat im Sinne des Gesetzes ist und dass die Veröffentlichung unter Umständen ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.

Alle Zitat entstammen einem Artikel auf Silicon.de

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