Gerade einen interessanten Artikel auf Silicon.de gelesen. Dort geht es zwar primär um die Gefahr die entsteht, wenn Firmen Artikel aus Medien übernehmen um sie auf der eigenen Wegseite in einem Pressespiegel zu veröffentlichen. Denn vielfach wird sich hierbei der Gefahr einer Abmahnung ausgesetzt. Die vielfach herangezogen gesetzlichen Regelungen greifen in der Regel nämlich nicht. Die Aussagen im Artikel kann man aber meiner Meinung nach, auch ohne Probleme auf Foren und Weblogs übertragen.
Zeitungsartikel sind grundsätzlich urheberrechtlich geschützt, das heißt allein der Urheber kann bestimmen, wem er Nutzungs- und Verwertungsrechte an seinem Werk einräumt. Dabei ist es nicht etwa so, dass jemand, der einen Artikel ins Internet einstellt, gleichzeitig die Erlaubnis für jedermann erteilt, diesen Artikel ebenfalls auf seiner Seite einzustellen.
Das ist genau das, was ich schon seit langer Zeit versuche den Leuten in meinem Umfeld klar zu machen. Nicht alles, was im Internet zu finden ist, kann man „mitnehmen“ und einfach weiter nutzen. Auch die weitläufige Meinung, wenn es nicht explezit mit einem Rechtevorbehalt versehen ist, kann man es nutzen, ist falsch. Im Gegenteil, es wird immer mehr darüber gewacht, dass die eigenen Rechte gewahrt bleiben.
Auch die Begründung mit dem freien Zitatrecht zieht bei vielen „Zweitveröffentlichunge“ nicht. Denn wie man in vielen Foren sehen kann, ist den meisten Leuten überhaupt nicht bewußt, was im Zitatrecht steht und was ein Zitat überhaupt als solches definiert.
Nach § 51 UrhG ist eine Vervielfältigung einzelner Werke im gebotenen Umfang zulässig, wenn „Stellen eines Werkes … nach der Veröffentlichung in einem selbständigen Sprachwerk angeführt werden“. Zusammengefasst bedeutet dies, dass ein Zitat nur vorliegt, wenn auf das zitierte Werk in einem eigenständigen neuen Werk Bezug genommen wird. Darüber hinaus muss auch ein so genannter Zitatzweck vorliegen, dass heißt das jeweilige Werk muss sich mit dem Zitierten auseinandersetzen, darf also nicht bloß das Zitat zum Inhalt haben.
In vielen Foren oder Weblogs kann man die Fehler betrachten. Es werden ganze Artikel oder längere Auszüge übernommen und dann zwar als Zitat gekennzeichnet und vielleicht sogar mit einem Link zu Quelle versehen. Aber die Auseinandersetzung mit dem Inhalt des Textes fehlt sehr oft. Dies bedeutet dann aber im Umkehrschluß, dass der veröffentlichte Text garkein Zitat im Sinne des Gesetzes ist und dass die Veröffentlichung unter Umständen ein Verstoß gegen das Urheberrecht darstellt.
Alle Zitat entstammen einem Artikel auf Silicon.de
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